Parkgebühren werden geändert
(Basel) In Basel ist die Höhe der Parkkarten-Gebühren künftig abhängig von der Länge des Autos. Die Parkgebühren werden damit verursachergerechter ausgestaltet.
Für kleine Fahrzeuge kosten die Anwohnerparkkarten künftig nur wenig mehr als heute, für lange Fahrzeuge ist die Preiserhöhung hingegen substanziell. Auch die Parkuhrentarife werden flexibler festgelegt: Stark ausgelastete Parkplätze werden teurer, weniger nachgefragte Parkplätze hingegen günstiger. Mit der entsprechenden Revision der Parkraumbewirtschaftungsverordnung möchte der Regierungsrat einen Beitrag zur Erreichung der Mobilitäts- und Klimaziele leisten. Die neuen Tarife treten gestaffelt in Kraft: Eine erste Tariferhöhung erfolgt auf den 1. Januar 2025, der zweite Erhöhungsschritt erfolgt auf den 1. Januar 2027.
Als erste Schweizer Stadt staffelt Basel die Gebühren für die Anwohnerparkkarte entsprechend der Fahrzeuglänge: Ab dem 1. Januar 2025 kostet die Anwohnerparkkarte für Fahrzeuge, die kürzer als 3.90 Meter sind, 332 Franken pro Jahr und damit etwas mehr als heute. Die Gebühren für mittel-lange Fahrzeuge steigen von 284 Franken auf 422 Franken pro Jahr. Für Fahrzeuge, die länger als 4.90 Meter sind, kostet die Parkkarte neu 512 Franken pro Jahr. Auch für Pendlerparkkarten gelten neu grössenabhängige Tarife: Für kurze Fahrzeuge kostet die Parkkarte wie heute 860 Franken pro Jahr. Für mittel-lange Fahrzeuge steigt die Gebühr auf 950 Franken und für lange Fahrzeuge auf 1’040 Franken pro Jahr.
Mittelfristig will der Regierungsrat die Parkgebühren auf das Niveau vergleichbarer Schweizer Städte anheben. Eine zweite Tarifrunde erfolgt deshalb auf den 1. Januar 2027. Die Anwohnerparkkarte für mittel-lange Fahrzeuge wird dann 560 Franken pro Jahr kosten. Die Gebühr für kurze Fahrzeuge bleibt mit 380 Franken pro Jahr deutlich günstiger. Parkkarten für lange Fahrzeuge werden ab Anfang 2027 dann 740 Franken pro Jahr kosten.
Die Revision der Parkraumbewirtschaftungsverordnung soll zu einer Verlagerung der Parkierungsnachfrage vom öffentlichen Strassenraum in private Tiefgaragen führen. Dadurch werden oberirdisch Flächen für andere Nutzungen frei, wie beispielsweise Velowege und Stadtbegrünung, was wiederum einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leistet. Dass eine solche Verlagerung nötig ist, zeigt die Tatsache, dass in Basel für 41% der immatrikulierten Personenwagen Anwohnerparkkarten verkauft werden. In vergleichbaren Städten wie z.B. Bern (27%), Zürich (24%) oder Luzern (9%) ist dieser Anteil deutlich geringer. Zudem sind die Anwohnerparkkarten in vielen Städten deutlich teurer als in Basel – so kostet sie in Luzern 600 Franken, Bern hat eine Erhöhung auf 492 Franken beschlossen.
Durch die längenabhängige Staffelung erfolgt die Umsetzung zudem verursachergerecht. Wie die kürzlich publizierten Verkehrskennzahlen 2023 des Kantons zeigen, nimmt die Zahl der grossen Autos auf Basler Strassen weiter zu. Mit der verursachergerechten Preisgestaltung setzt der Regierungsrat eine Forderung des Grossen Rates um. Dieser hatte im Juli 2021 mit der Revision des Umweltschutzgesetzes festgelegt, dass sich die Höhe der Parkgebühren an der Kostenwahrheit und am Verursacherprinzip orientieren solle.
Auch die Parkuhrentarife werden künftig flexibler gestaltet. Der maximal mögliche Parkuhrentarif steigt von 3 auf 4 Franken pro Stunde. Der Regierungsrat plant, diesen neuen Spitzentarif nur an wenigen zentral gelegenen und stark ausgelasteten Parkplätzen umzusetzen, beispielsweise auf dem Birsigparkplatz oder im Claragraben. In Zukunft werden die Parkuhrengebühren für jede Parkuhr separat festgelegt – aufgrund der Lage in der Stadt, der umliegenden Nutzungen und der Auslastung. Dabei kommen vier Tarifstufen zwischen 1 und 4 Franken pro Stunde in Frage. Die bisherigen Gebührenzonen entfallen.
Mit der neu eingeführten «Parkkarte für versperrte Privatparkplätze» kann der Kanton Personen, die aufgrund einer Baustelle im Strassenraum ihren privaten Parkplatz nicht benutzen können, kostenlos eine befristete Alternative auf öffentlichen Parkplätzen anbieten.
Die Revision der Parkraumbewirtschaftungsverordnung enthält weitere Anpassungen, die die praktische Anwendung erleichtern und bestehende Ungleichheiten beseitigen sollen. Neu kann zum Beispiel eine Anwohnerparkkarte auch für ein Fahrzeug in Langzeitmiete bezogen werden. Zudem sind alle Parkkarten auch für Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge erhältlich. Weiter können neu auch ausserkantonale Organisationen eine Blaulichtparkkarte für ihre in Basel wohnhaften Mitarbeitenden beantragen, wenn diese Mitarbeitenden für einen regelmässigen Pikettdienst auf ein ziviles Fahrzeug angewiesen sind.
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