Antrag auf Erhebung zur Großen Kreisstadt gestellt
(Bad Krozingen) Der Gemeinderat hat in der jüngsten öffentlichen Sitzung mehrheitlich die Antragstellung auf Erklärung der Stadt Bad Krozingen zur Großen Kreisstadt zum 1. Januar 2025 beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die formale Antragstellung sowie alle weiteren erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Damit wird die Stadt Bad Krozingen voraussichtlich zum Sommer 2023 über das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald und
das Regierungspräsidium Freiburg den Antrag an das Innenministerium des Landes Baden-Württemberg stellen.
Das Thema Große Kreisstadt wurde bereits 2016 im Rahmen einer Klausurtagung des
Gemeinderates erstmals beraten. Bereits in der Sitzung am 18.07.2016 hat sich der Gemeinderat
einstimmig für die Weiterentwicklung Bad Krozingens zur Großen Kreisstadt ausgesprochen und
die Verwaltung beauftragt, alle weiteren Schritte vorzubereiten. Nicht zuletzt durch die zu diesem
Zeitpunkt noch nicht stabile Mindesteinwohnerzahl von 20.000 Einwohnern und die fehlende
bauliche Infrastruktur für die notwendige Erweiterung im Verwaltungsbereich, wurde die formale
Antragstellung zunächst noch zurückgestellt. Im Mai 2022 wurden die Beratungen dann wieder
aufgenommen.
Dazu Bürgermeister Volker Kieber: „Die Ernennung zur Großen Kreisstadt würde ein historisches
Ereignis und einen bedeutenden Meilenstein in der Stadtgeschichte darstellen. In der Region um
Freiburg im Breisgau gibt es bislang mit Emmendingen und Waldkirch zwei Große Kreisstädte im
Landkreis Emmendingen. Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald mit seinen ca. 265.700
Einwohner*innen wäre Bad Krozingen die erste Große Kreisstadt. Dies wäre auch als
Auszeichnung sowohl für die hervorragende Gemeinderatspolitik der vergangenen Jahre als auch
für die Leistungsfähigkeit der Verwaltung zu sehen.“
Für die Antragsstellung sprechen im Wesentlichen folgende Gründe:
• Durch die Übertragung staatlicher Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde wird die
Stadt Bad Krozingen in ihren Verantwortlichkeiten gestärkt und kann im Zuge dessen ihren
Bürger*innen ein größeres Dienstleistungsspektrum anbieten. Das Angebot zusätzlicher
Verwaltungsdienstleistungen (z.B. Bauanträge, Ausländerwesen, Wohngeld, Gaststätten,
Verkehr) sowie deren bessere Verzahnung sorgt damit für mehr Bürger*innenservice vor
Ort.
• Die Stadt Bad Krozingen übernimmt als Große Kreisstadt Verantwortung entsprechend
ihrer Größe, erlangt mehr politisches Gewicht und stärkt die Wahrnehmbarkeit ihrer
Interessen in der Region und im Land.
• Durch die Erklärung zur Großen Kreisstadt ist auch ein Imagegewinn verbunden. Dies trägt
dazu bei, dass die Identität der Stadt gestärkt und Bad Krozingen als Standort für
Wirtschaft, Gesundheit und Tourismus noch attraktiver wird. Die höhere Wahrnehmung der
Stadt in der Region stärkt zudem das Gemeinschaftsgefühl der Bürger*innen.
• Durch die Erklärung zur Großen Kreisstadt wird die Stadt Bad Krozingen auch als
Arbeitgeberin noch attraktiver. Dies bedeutet sowohl eine Stärkung der
Mitarbeiter*innenbindung als auch größere Erfolgschancen bei der Gewinnung neuer
Fachkräfte.
Durch die Erklärung zur Großen Kreisstadt würde die Stadt zukünftig folgende
Aufgabenbereiche übernehmen:
• Aufgaben der Ausländerbehörde
• Aufgaben der Baurechtsbehörde und unteren Denkmalschutzbehörde
• Aufgaben im Bereich Gewerbe/Ordnung & Straßenverkehr (inkl. Gewerbe-, Gaststätten- &
Waffenrecht, Straßenverkehr & Bußgeld)
• Aufgaben eines Rechnungsprüfungsamtes
• Aufgaben der Wohngeldstelle