Viele wollen zum Herbstvergnügen
(Freiburg) Ab heute, 19. Oktober 2020 dürfen beim aktuell auf dem Messegelände statt findenden Freiburger Herbstvergnügen maximal 100 Besucher_innen zeitgleich auf dem Veranstaltungsgelände anwesend sein.
Hiermit reagiert die Veranstalterin Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG (FWTM) in enger Absprache mit dem Schaustellerverband Freiburg e.V. auf die Rechtsverordnung der baden-würt-tembergischen Landesregierungvom 18. Oktober 2020 in derab 19. Oktober gültigen Fassung. Die Rechtsverordnung der baden-württembergischen Landesregierungbegrenzt die Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen ab dem19. Oktober 2020 auf maximal 100 Personen. Für das am Freitag, 16. Oktober gestartete Freiburger Herbstvergnügen, das als Coronakonforme Ersatzveranstaltung zur Freiburger Herbstmess‘ geplant wurde, liegt ein erfolgreiches Wochenende mit täglich bis zu 4.300 Besuchern zurück, wobei die bisher gültige Maßgabe von maximal 500 zeitgleich anwesenden Besucher_innen auf dem Veranstaltungsgelände nicht überschritten wurde. Die Schausteller des Herbstvergnügens haben sich einstimmig dafür ausgesprochen, an der Durchführung der Veranstaltung festzuhalten: „Für viele Schausteller ist das Freiburger Herbstvergnügen die erste Einnahmemöglichkeit in diesem Jahr. Nach einem gelungenen ersten Veranstaltungswochenende möchten wir auch unter den geänderten Rahmen-bedingungen weitermachen“, so Benjamin Buhmann vom Schaustellerverband Freiburg e.V.
„Die FWTM als Veranstalterin freut sich, dass die auf dem Freiburger Herbstvergnügen tätigen Schausteller so entschlossen sind, die Veranstaltung auch unter der Teilnehmerbegrenzung von max. 100 Personen weiter durchzuführen. Die Gesundheit aller steht dabei natürlich an erster Stelle. Daher werden während der Veranstaltung die geltenden baden-württembergischen Landesvorgaben in der jeweils gültigen Verordnung eingehalten. Des Weiteren besteht auf dem gesamten Veranstaltungsgelände die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes“, so FWTM-Geschäftsführer Daniel Strowitzki. Da das Freiburger Herbstvergnügen nicht als Jahrmarkt, sondern als Veranstaltung gilt, ist zu Zwecken der Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen gegenüber den zuständigen Behörden eine Personenregistrierung vor Ort vor Betreten des Geländes erforderlich. So müssen Besucher_innen ein Formular zur Datenerhebung ausfüllen und abgeben. Das Freiburger Herbstvergnügen soll noch bis Sonntag, 25. Oktober 2020 stattfinden. Montag bis Samstag öffnen die Schausteller von 14 bis 22 Uhr und sonntags von 11 bis 22 Uhr ihre Buden. Der Eintritt beläuft sich auf 2 Euro pro Person, Eintrittskarten sind vor Ort erhältlich. Der Eintritt wird genutzt, um die für das zusätzliche Personal, Desinfektionsmittel, Umzäunung sowie Einlasskontrollen anfallenden Kosten zu decken. Parkplatzgebühren fallen keine an. Bedingt durch die maximale Besucheranzahl von 100 Besuchern zeitgleich,ist mit erhöhten Wartezeiten am Eingangsbereich zu rechnen. Weitere Informationen zur Veranstaltung gibt es auf dem Facebook-Kanal der Freiburger Mess‘, online unter https://www.facebook.com/FreiburgerMess.