Grundsatzvereinbarungen zum Hochwasserrückhalteraum unterzeichnet
(Breisach/Sasbach/Vogtsburg) Die Bürgermeister der Städte Breisach am Rhein und Vogtsburg im Kaiserstuhl sowie der Gemeinde Sasbach am Kaiserstuhl haben am Mittwoch mit Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer die Grundsatzvereinbarungen zum Hochwasserrückhalteraum Breisach-Burkheim unterschrieben.
Im Zuge dessen werden die Kommunen und die „Bürgerinitiative für eine verträgliche Retention“ ihre Klagen gegen den am 26. Mai 2020 erlassenen Planfeststellungsbeschluss zum Bau des Rückhalteraums zurücknehmen. Entsprechende Beschlüsse haben die Gemeinderäte in Breisach, Vogtsburg und Sasbach mit breiter Mehrheit bereits Ende April gefasst.
„Nach einem jahrelangen Dialogprozess haben wir endlich Einigkeit erzielt zu den Fragen der Flächeninanspruchnahme und der Entschädigung, die mit dem Bau und dem künftigen Betrieb des Hochwasserrückhalteraums einhergehen. Das ist eine gute Grundlage für die weitere Zusammenarbeit bei diesem Großprojekt zur Verbesserung des Hochwasserschutzes am Oberrhein“, betonte Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer. Sie unterzeichnete die Vereinbarungen mit den Bürgermeistern Oliver Rein (Breisach), Benjamin Bohn (Vogtsburg) und Jürgen Scheiding (Sasbach).
Bestandteil der Grundsatzvereinbarungen mit den Gemeinden ist eine Kooperationsvereinbarung zu dem so genannten Schlutentest, der auf Initiative der Kommunen und der BI in den Planfeststellungsbeschluss Eingang fand. Gemeinsam mit dem RP freuen sich die Vertreter der Gemeinden und der Bürgerinitiative über den erzielten Erfolg. Der Schlutentest soll mindestens während der voraussichtlich sechsjährigen Bauzeit des Rückhalteraums stattfinden und von einem ergebnisoffenen Monitoring begleitet werden. Ziel ist es herauszufinden, wie die Durchströmung der vorhanden Schluten im Vergleich zu den vom Land geplanten Ökologischen Flutungen wirkt. „Weil uns eine hohe Akzeptanz des Rückhalteraums in der Region wichtig ist, haben wir diesem Anliegen in besonderen Maße Rechnung getragen“, so Schäfer.
Bereits am vergangenen Montag wurden in gesonderten Vereinbarungen Lösungen für die Verlegung des Sportplatzes des SV Burkheim sowie für die Entschädigung der Gebäude und den Schutz der Teiche des ASV Burkheim zum Abschluss gebracht. Diese Vereinbarungen sind Bestandteil der Grundsatzvereinbarung mit der Stadt Vogtsburg.
Das Integrierte Rheinprogramm (IRP) ist ein Konzept des Landes Baden-Württemberg, das auf ehemaligen Überflutungsflächen zwischen Basel und Mannheim insgesamt 13 Hochwasserrückhalteräume umfasst. Der Hochwasserrückhalteraum Breisach/Burkheim erstreckt sich auf den Gemarkungen von Breisach, Vogtsburg und Sasbach. Er umfasst eine Fläche von 634 Hektar. Mit dem Bau des Hochwasserrückhalteraumes Breisach/Burkheim können nach Fertigstellung bis zu 6,5 Millionen Kubikmeter Hochwasser zurückgehalten werden und so zum Hochwasserschutz für die Rheinunterlieger beitragen.