Größtmögliche Sicherheit in Landesgebäuden
(Bregenz) Nach dem Gewaltverbrechen an der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn wurde unverzüglich damit begonnen, die Sicherheitsmaßnahmen bei den öffentlichen Gebäuden des Landes Vorarlberg zu intensivieren.
Die Landesregierung hat sich in ihrer Sitzung am Dienstag, 19. Februar, in einem Zwischenbericht einen Überblick über die aktuelle Situation, die getroffenen Maßnahmen und die weiteren Schritte verschafft. Bis Ende März sollen nun die Sicherheitskonzepte für die Landesgebäude überarbeitet und weiter ergänzt werden, teilten Landeshauptmann Markus Wallner und Sicherheitslandesrat Christian Gantner im anschließenden Pressefoyer Bregenz mit.
Dabei sei aber nicht beabsichtigt, den Zugang zu den Dienststellen des Landes einzuschränken, betonte Wallner: "Wir wollen weiter eine offene, bürgernahe Landesverwaltung bleiben, bitten aber um Verständnis, dass nach dem tragischen Ereignis an der BH Dornbirn eine Verschärfung der Sicherheitsvorkehrungen notwendig sind." Das bekräftigte auch Landesrat Gantner. "Oberste Prämisse ist der Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber auch der Besucherinnen und Besucher der Landesgebäude", sagte er.
Nach der Bluttat von Dornbirn wurden in den letzten Tagen die Eingangsbereiche des Landhauses, der vier Bezirkshauptmannschaften und des Landesverwaltungsgerichts mit Security-Personal besetzt. Außerdem wurden Metalldetektoren installiert, Video-Überwachungen in Betrieb genommen und in Sachen Waffenverbot und Kontrollen adaptierte Hausordnungen ausgehängt. Auch die Zugangsregelung für Lieferanten ins Landhaus wurde neu reguliert. Im Zuge der Weiterentwicklung der bestehenden Konzepte zu einem Gesamtsicherheitskonzept werden nun allfällige weitere Intensivierungen der Sicherheitsmaßnahmen geprüft, so Landeshauptmann Wallner. Bis Ende März sollen diese Arbeiten abgeschlossen sein.
Darüber hinaus bekräftigten Wallner und Gantner einmal mehr die Notwendigkeit, auch die gesetzlichen Handlungsmöglichkeiten auf nationaler Ebene zu verbessern. So gelte es eine "Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber" raschestmöglich umzusetzen, um Klarheit zu schaffen. "Dass ein Verbrecher trotz gültigen Aufenthaltsverbotes illegal in unser Land einreist und hier einen Asylantrag stellen kann und sich zudem während des Verfahrens auf freiem Fuß bewegen darf – so etwas darf nicht mehr möglich sein. Dagegen brauchen wir eine klare rechtliche Handhabe", betonte LH Wallner.