Neues Hallenbad bis 2029 möglich
(Basel) Am Standort des heutigen Musicaltheaters soll ein neues Hallenbad mit einem 50-Meter-Becken gebaut werden. Die zentrale Lage, die gute Anbindung an den öffentlichen Verkehr und die mögliche Umnutzung bestehender Gebäude sind ideal für ein neues Schwimmangebot für eine breite Bevölkerung und Vereine.
Basel-Stadt hat einen ausgewiesenen Bedarf an zusätzlichen gedeckten Wasserflächen für die Bevölkerung und Wassersportvereine. Im Fokus steht dabei ein 50-Meter-Schwimmbecken, das auch für Wettkämpfe geeignet ist. Neben dem Sportanlagenkonzept, das derzeit überarbeitet wird, verdeutlichen auch hängige politische Vorstösse den Handlungsbedarf in diesem Bereich.
Standort Musicaltheater bringt ideale Voraussetzungen mit
Von den möglichen Standorten für ein neues Hallenbad erzielte das Musicaltheater nahe des Messeplatzes die besten Bewertungen. Die sehr gut erschlossene, zentrale Lage, die geringen technischen und rechtlichen Risiken sowie die kurzfristige Verfügbarkeit sind ideale Voraussetzungen. Die neue Schwimmhalle soll über ein 50-Meter-Becken, ein Sprungbecken, ein Attraktions-Becken, Wasserflächen für kleinere Kinder und eine Besuchertribüne verfügen. Zudem besteht die Möglichkeit, das Hallenbad mit weiteren Nutzungen wie einem Café und Läden im Erdgeschoss zu kombinieren. Als niederschwelliges Angebot für die Bevölkerung und als Trainingsstätte für Vereine schafft das neue Hallenbad einen substanziellen Mehrwert in dem dicht besiedelten Wohnquartier. Zudem trägt es zur Belebung des heute wenig genutzten Ortes bei.
Mietvertrag mit Musicaltheater wird Ende 2024 aufgelöst
Der Mietvertrag mit dem Musicaltheater Basel wurde in gegenseitigem Einvernehmen per Ende 2024 aufgelöst. Der Regierungsrat dankt den Verantwortlichen des Musicaltheater Basel für ihr Entgegenkommen und ihr bisheriges Engagement. Für das neue Hallenbad könnten Teile des Gebäudes weiterverwendet werden, wodurch das Vorhaben auch ökologisch sinnvoll ist. Die Parzelle befindet sich im Eigentum des Kantons Basel-Stadt. Für die Realisierung des neuen Hallenbads schlägt der Regierungsrat eine Umwidmung vom Finanzvermögen ins Verwaltungsvermögen vor.
Die nächsten Schritte
Der Regierungsrat bewilligte eine Planungspauschale von 200'000 Franken, um die bauliche Machbarkeit sowie die Kosten für die Realisierung vertieft abzuklären. Darauffolgend wird der Grosse Rat über den Projektierungskredit entscheiden. Nach der Durchführung des Projektwettbewerbs wird der Ratschlag zur Realisierung des neuen Hallenbads dem Grossen Rat vorgelegt. Der Bezug ist abhängig von der Geschwindigkeit der parlamentarischen sowie baubedingten Prozesse und könnte nach heutigem Wissensstand 2029 erfolgen.