Neuer Einsatzleitwagen für Sanitäts- und Rettungsdienste
(Offenburg) Der Ortenauer Kreistagsausschuss für Umwelt und Technik möchte die Sanitäts-, Betreuungs- und Rettungsdienste stärken und stimmt zwei Zuschusspaketen zu.
Mit bis zu 136.000 Euro fördert das Landratsamt Ortenaukreis die Beschaffung eines Einsatzleitwagens, der als Führungsfahrzeug bei größeren Schadenseinsätzen der Sanitäts- und Rettungsdienste eingesetzt werden soll. „Besonders für den Fall einer Großschadenslage besteht ein kreisweites Interesse an einem zusätzlichen Einsatzleitwagen“, hob Reinhard Kirr, zuständiger Dezernent für Sicherheit, Ordnung und Gesundheit, die Notwendigkeit eines solchen Führungsfahrzeugs hervor. Damit folgt der Ortenaukreis den Vorgaben des Landes Baden-Württemberg, die den Aufbau von Führungsstrukturen im Einsatzfall regeln. Dabei sind getrennte Führungseinheiten der Feuerwehr, sowie der Sanitäts- und Rettungsdienstlichen Einheiten vorgesehen. „Um diesem Anspruch gerecht zu werden benötigen die verschiedenen Organisationen des Bevölkerungsschutzes entsprechende Einsatzmittel wie z.B. dieses Führungsfahrzeug“ so der Dezernent. Der bezuschusste Einsatzleitwagen soll durch alle im Bevölkerungsschutz aktiven Hilfsorganisationen im Ortenaukreis genutzt werden und kommt somit gebietsübergreifend (überörtlich) zum Einsatz. Betrieben wird der Einsatzleitwagen im Zuge einer überörtlichen Kooperation der Hilfsorganisationen.
Auch die Helfer-vor-Ort-Gruppen des Ortenaukreises werden unterstützt. Um die Kommunikation zwischen den Helfergruppen und der integrierten Leitstelle Ortenau zu erleichtern, stimmte der Ausschuss für einen Zuschuss über 21.143 Euro zur Beschaffung von insgesamt 13 Telematikeinheiten. Dieses System ermöglicht zeitgleich zur Alarmierung eine sichere Übertragung von Patientendaten sowie die Navigation zum Einsatzort. „Die Telematikeinheiten beschleunigen die Reaktionszeit der Helfer-vor-Ort deutlich, da Patientendaten nicht erst telefonisch oder per Funk erfragt werden müssen“, erläutert Reinhard Kirr in Offenburg. Bei der Entscheidung des Ausschusses spielte besonders der Bedarf des ländlichen Raums eine Rolle. „Durch die Helfer-vor Ort-Gruppen, die bei einem medizinischen Notfallereignis zusätzlich zu den Rettungsmitteln des Regelrettungsdienstes alarmiert werden, kann das therapiefreie Intervall verkürzt werden, wenn diese wegen der kürzeren Anfahrtswege vor dem Regelrettungsdienst am Einsatzort eintreffen“, so Kirr weiter und betont: „Die Helfer-vor-Ort-Gruppen leisten einen wichtigen Beitrag innerhalb der Rettungskette.“