Luftbelastung gesunken
(Freiburg) Im ersten Halbjahr 2019 wurde an der Verkehrsmessstation Schwarzwaldstraße Freiburg ein vorläufiger Halbjahresmittelwert von 39 µg/m3 NO2 (Stickstoffdioxid) gemessen. In 2018 lag das NO2-Immissionsniveau mit einem Jahresmittelwert von 50 µg/m3 noch deutlich über dem Grenzwert von 40 µg/m3.
Im Februar 2019 hatte das Regierungspräsidium Freiburg in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Freiburg die dritte Fortschreibung des Luftreinhalteplans Freiburg mit einem Bündel von Maßnahmen zur Absenkung der NO2-Belastung in Kraft gesetzt. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgte zwischen November 2018 mit der vorgezogenen Einführung von Tempo 30 auf der B 31 und März 2019 mit der Einbeziehung der B 31 in die grüne Umweltzone. Im Nachgang dazu werden im Glottertal und im Simonswäldertal Lkw-Durchfahrtsverbote für den Durchgangsverkehr über zwölf Tonnen eingerichtet, um Ausweichverkehre zu vermeiden.
Eine deutliche Abnahme der NO2-Messwerte ist seit November 2018 zeitgleich mit der Einführung von Tempo 30 und dem Wegfall des Schienenersatzverkehres nach Ende der Sanierung der Höllentalbahn zu beobachten. Dieser Trend setzt sich in 2019 fort und führt zu einem NO2-Halbjahresmittelwert von 39 µg/m3.
Die erfreuliche Entwicklung der Messwerte bestätigt die Wirkung der im Luftreinhalteplan getroffenen Maßnahmen zur Minderung der NO2-Belastung. Dass die im Plan prognostizierte Wirkung der Maßnahmen sogar noch übertroffen wird führt das Regierungspräsidium auf eine schnellere Flottenerneuerung als erwartet, aber auch auf relativ günstige meteorologische Bedingungen zurück.
Im Hinblick auf das laufende Gerichtsverfahren und dem Ziel einer nachhaltigen und sicheren Einhaltung der Grenzwerte werden die Stadt Freiburg und das Regierungspräsidium Freiburg die umweltsensitive Verkehrssteuerung weiter planen. Dieselfahrverbote für Euro-4/IV und schlechter sind derzeit jedoch nicht absehbar.
Zum Stand der Klage der DUH gegen den Luftreinhalteplan Freiburg teilt das Regierungspräsidium keine neuen Entwicklungen mit. Mit einem Verhandlungstermin beim VGH wird jedoch noch in 2019 gerechnet.
Vom aktuellen Urteil des EuGH in der Rechtssache C-723/17 zur Durchführung und Bewertung von Luftmessungen ist Baden-Württemberg nicht betroffen, da das Luftmessnetz des Landes, und damit auch die Messstationen in Freiburg, schon immer entsprechend den rechtlichen Vorgaben betrieben wurden und die Bewertung der Messergebnisse regelkonform erfolgt ist.