Gebühren für städtische Kindertageseinrichtungen und Musikschule ausgesetzt
(Überlingen) Seit Dienstag, 17.03.2020, ist der Betrieb der städtischen Musikschule wie auch der städtischen Kindertageseinrichtungen (Kinderhaus St. Angelus, Kinderhaus Burgberg, Kinderhaus Lippertsreute, Kindergarten Nesselwangen und Rosa-Wieland-Kinderhaus Nußdorf) gemäß der „Corona-Verordung“ der Landesregierung bis einschließlich 19.04.2020 eingestellt.
Zur Entlastung der Familien setzt die Stadtverwaltung Überlingen die anfallenden Gebühren für den Monat April komplett aus und nimmt keine Einzüge vor. Die Eltern werden gebeten, für den Monat April auch keine Überweisungen zu tätigen. Um dies für alle Beteiligten so einfach wie möglich abzuwickeln, bittet die Stadtverwaltung um dringende Beachtung.
Für Kinder in der Ganztags- und der Hortbetreuung, bei denen zusätzlich zur Betreuungsgebühr eine monatliche Pauschale fürs Mittagessen erhoben wird, wird auch diese für den Monat April ausgesetzt.
Dieses Vorgehen entschädigt den Leistungsausfall unbürokratisch von 17.03.2020 bis 19.04.2020, womit die Abwicklung für die betroffenen Familien und die Verwaltung auf ein Minimum vereinfacht wird.
Alle Details werden in einem persönlichen Schreiben an die Eltern erläutert. Für die Kinder, die sich aufgrund der Corona-Verordnung durch das Land Baden-Württemberg in der Notbetreuung befinden, werden die anfallenden Gebühren erhoben. Über das weitere Vorgehen zur Gebührenerhebung wird bei einer Änderung der derzeit geltenden Rechtsgrundlage entschieden. Die Stadtverwaltung Überlingen behält sich darüber hinaus vor, eine Gesamtbewertung der Situation im Nachgang vorzunehmen.