Glasverbot in der Altstadt
(Konstanz) Am „Schmotzigen Dunschtig“, 28. Februar 2019 gilt ab 5 Uhr morgens wieder ein Glasverbot in der Altstadt Konstanz. Die ...
Am „Schmotzigen Dunschtig“, 28. Februar 2019 gilt ab 5 Uhr morgens wieder ein Glasverbot in der Altstadt Konstanz. Die Sonderregelung endet am Freitag, den 01. März um 6 Uhr morgens. Das Mitführen und Benutzen von Glasbehältnissen im öffentlichen Raum ist in dieser Zeit verboten. Zum öffentlichen Raum gehören auch die Außenbereiche von Gaststätten. Den Umfang des Gebietes, in dem das Glasverbot gilt, zeigt der rot eingefärbte Bereich auf der Karte: Das betroffene Gebiet beginnt im Norden am Rheinsteig und reicht bis zur Bodanstraße im Süden. Östlich und westlich ist es von der Konzilstraße und dem Bahnhofplatz sowie der Oberen und Unteren Laube begrenzt.
Zur klaren Abgrenzung und zum besseren Verständnis für alle Beteiligten wurde das Glasverbot für die Fasnacht 2019 erstmalig im Rahmen der „Sicherheitskonzeption Fasnacht“ auf die gesamte Altstadt – nun auch bis zur Bodanstraße – ausgedehnt. Ausgenommen von diesem Verbot sind Getränkelieferanten und Personen, welche die Glasbehältnisse offensichtlich und ausschließlich zur unmittelbaren Mitnahme zur häuslichen Verwendung erworben haben.