20.10.2022 17:56

Planfeststellungsverfahren für die Sanierung der L 104 eingeleitet

(Sasbach) Das Regierungspräsidium (RP) Freiburg hat das Planfeststellungsverfahren für die Sanierung der L 104 zwischen Jechtingen und ...

Das Regierungspräsidium (RP) Freiburg hat das Planfeststellungsverfahren für die Sanierung der L 104 zwischen Jechtingen und Sasbach am Kaiserstuhl eingeleitet. Im Rahmen des Vorhabens entsteht zwischen den Ortschaften ein durchgängiger Geh-, Rad- und Wirtschaftsweg. Wie das RP mitteilt, liegen die Planunterlagen von Dienstag, 25. Oktober bis Donnerstag, 24. November bei der Gemeinde Sasbach für Betroffene und Interessierte zur Einsicht aus. Einwendungen können bis zum 8. Dezember erhoben werden. Die Unterlagen und die Bekanntmachung können in dieser Zeit auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums unter „Aktuelles“ eingesehen werden: www.rp-freiburg.de



Wie das RP mitteilt, soll durch diese Maßnahme zum einen die Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger erhöht werden. Aktuell müssen diese die Fahrbahn oder den vorhandenen Schotterweg nutzen. Darüber hinaus wird die Entwässerung der Straße verbessert und damit der sichere Betrieb der unterhalb der Straße befindlichen Gleisanlagen der Kaiserstuhlbahn gewährleistet. Zuletzt hatte Starkregen zu Böschungsrutschungen und Fahrbahnabsenkungen zwischen den beiden Bahnübergängen geführt.



Geplant ist die Sanierung der L 104 zwischen den Bahnübergängen Jechtingen und Sasbach. Für den neuen Geh-, Rad- und Wirtschaftsweg wird der bestehende Schotterweg am Ortsausgang von Jechtingen auf einer Strecke von rund 500 Metern ausgebaut. Auf dem anschließenden, rund 1000 Meter langen Abschnitt bis nach Sasbach wird der Weg parallel zur Landesstraße gebaut. Zudem wird am Ortseingang von Sasbach für Radfahrer und Fußgänger ein Übergang über die Landesstraße errichtet, der ihnen ein sicheres Überqueren der Straße ermöglichen soll.



Im Zuge der Maßnahme wird die Fahrbahn zwischen den Bahnübergängen Jechtingen und Sasbach verbreitert. Am Ostrand dieses Straßenabschnitts werden drei Stützbauwerke errichtet. Zwei der Bauwerke dienen der Böschungssicherung. Das dritte Bauwerk wird durch den Neubau des Rad-, Geh- und Wirtschaftsweges erforderlich.

Die Gemeinde Sasbach wird die Auslegung der Planunterlagen ortsüblich bekanntmachen. Dabei werden auch die Räumlichkeiten und die Öffnungszeiten mitgeteilt und über die Möglichkeit zur Erhebung von Einwendungen informiert. Die Auslegung dient dazu, Betroffenen und Interessierten Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Pläne zu geben. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist Einwendungen erheben.