Betretungsverbot der Seepromenade wird verlängert
(Überlingen) Die Stadt Überlingen verlängert das Betretungsverbot der Seepromenade für Wochenenden und Feiertage per Allgemeinverfügung ...
Die Stadt Überlingen verlängert das Betretungsverbot der Seepromenade für Wochenenden und Feiertage per Allgemeinverfügung bis einschließlich 4. Mai 2020.
Am 17.04.2020 hat die Landesregierung Baden-Württemberg mit der fünften Änderung der Corona-Verordnung die Verlängerung der bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen.
Vor diesem Hintergrund hat der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) unter der Leitung von Oberbürgermeister Jan Zeitler beschlossen, auch das Betretungsverbot entlang der Seepromenade zu verlängern.
Die Verlängerung bis Montag, 4. Mai 2020, erfolgt durch eine Allgemeinverfügung der Stadt Überlingen. Nach dieser ist das Betreten der Seepromenade von der „Fischerwiese“ bis zum „Mantelhafen“ auch weiterhin an den Wochenenden (freitags ab 14.00 Uhr bis montags 9.00 Uhr) sowie an Feiertagen untersagt.
Für die Stadt Überlingen hat sich das Betretungsverbot bewährt. Bei einem erhöhten Besucheraufkommen sind die geforderten und notwendigen Sicherheitsabstände von mindestens 1,5 Metern auf dem begrenzten Raum der Promenade bei Weitem nicht einhaltbar.
Oberbürgermeister Zeitler ist überzeugt, dass die Überlinger Maßnahme auch eine Signalwirkung für die gesamte Bodenseeregion hat. „Fast alle Menschen halten sich an die Regelungen und Empfehlungen, die zu einer konsequenten Pandemiebekämpfung beitragen. Ich bin mir sicher, dass das Überlinger Betretungsverbot viele Menschen aus der Region abhält, für einen Wochenendausflug grundsätzlich an den Bodensee zu fahren.“
Im Namen der Stadt Überlingen dankt der Oberbürgermeister allen Überlinger Bürgerinnen und Bürger sowie den Gästen von außerhalb für ihre Akzeptanz und ihr Verständnis für diese Maßnahmen. „Wenn wir diesen Weg weiterhin konsequent gehen, wird Schritt für Schritt auch eine Rückkehr in einen normalen Alltag wieder absehbar sein.“