Erörterungstermin zum Aus- und Neubau der Rheintalbahn
(Kenzingen/Riegel) Das Planfeststellungsverfahren für den Aus- und Neubau der Rheintalbahn zwischen Kenzingen und Riegel (Abschnitt 8.0, Kreis ...
Das Planfeststellungsverfahren für den Aus- und Neubau der Rheintalbahn zwischen Kenzingen und Riegel (Abschnitt 8.0, Kreis Emmendingen) geht voran. Zum Erörterungstermin von Montag, 1. Juli bis Donnerstag, 4. Juli, jeweils ab 9 Uhr, in der Üsenberghalle in Kenzingen hat das Regierungspräsidium Freiburg (RP) jetzt im Internet die Tagesordnung und weitere Informationen veröffentlicht: www.rp-freiburg.de (unter „Aktuelles“). Dort kann neben den Planunterlagen zum Vorhaben unter anderem auch die Erwiderung der Deutschen Bahn (DB) auf die Einwendungen von Kenzingen, Herbolzheim und Ringsheim im Hinblick auf eine Bündelung von Güterverkehr und schnellem Personenverkehr an der Autobahn A 5 eingesehen werden.
Gegenstand der Erörterung ist die von der DB zur Genehmigung beantragte Planung, die einen Ausbau der vorhandenen Rheintalbahn für den Nahverkehr und den schnellen Personenfernverkehr sowie einen Neubau von Güterverkehrsgleisen entlang der Autobahn A 5 vorsieht. Grundlage dieser Planung ist der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 28.01.2016, der sich gegen die ursprüngliche Planung der DB mit einer Bündelung aller Gleise an der Bestandstrasse der Rheintalbahn ausgesprochen hat. Er folgte damit der Auffassung des seinerzeit eingerichteten Projektbeirats, in dem neben der DB als Vorhabenträgerin Bund, Land und Region vertreten waren.
Im Erörterungstermin werden die in der Anhörung eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen mit der DB als Vorhabenträgerin besprochen. Themen werden insbesondere die Forderung nach einer Bündelung der Gleise für den Güter- und Personenfernverkehr an der Autobahn A 5, der Immissionsschutz im Betrieb und während der Bauzeit, die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen sowie Eingriffe in Umweltgüter wie Natur, Boden und Wasser sein.
Das Planfeststellungsreferat des Regierungspräsidiums wird den Erörterungstermin als neutrale Anhörungsbehörde leiten. Die Zuständigkeit für die Genehmigung des Vorhabens (den sogenannten Planfeststellungsbeschluss) liegt beim Eisenbahn-Bundesamt als Planfeststellungsbehörde.
Infostand der DB
Die DB wird von Dienstag, 2. Juli bis Donnerstag, 4. Juli, im Vorraum der Halle einen Infostand für interessierte Bürgerinnen und Bürger einrichten. Der Infostand ist an den genannten Tagen von 8 Uhr bis zum jeweiligen Tagesende des Erörterungstermins besetzt.