Verpflichtung zu Recycling-Baustoffen
(Basel) Ab dem 1. Januar 2021 bauen die Tiefbauämter der beiden Basel noch mehr mit Recycling-Baustoffen und setzen auf die Verwertung von Aushubmaterial.
Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt schonen damit Ressourcen und Deponieraum. Die revidierte Richtlinie für den Tief- und Strassenbau schreibt die umweltkonforme und hochwertige Verwertung von Baustoffen vor und stellt somit einen wichtigenSchritt in Richtung einer Kreislaufwirtschaft dar. Basel-Stadt und Basel-Landschaft fördern den Baustoffkreislauf in der Region. Sofern technisch machbar und ökonomisch verhältnismässig,setzen die beiden Kantone im Tiefbau ab dem kommenden Jahr noch stärker auf Recycling-Baustoffe. In den vergangenen Jahren war in der Region der Bedarf an Deponieraum für leicht verschmutztes Aushubmaterial und mineralische Bauabfälle aus dem Strassenbau sehr hoch. Zur Schonung der natürlichen Ressourcen (Rohstoffverknappung) und zur Reduktion dieses Bedarfs werden Bauabfälle künftig vermehrt zu hochwertigen Recycling-Baustoffen aufbereitet und erneut eingesetzt. Das recycelte Materialdarf dabei nicht zu Qualitätseinbussen bei den Bauwerkenf ühren. Die Kies-, Asphalt- und Betonbranche in der Region Basel wird sich allmählich zu einer Recycling-Industrie wandeln. Damit ein Baustoff mehrfach verwertet werden kann, dürfen hochwertige und minderwertige Materialien nicht vermischt werden. So bleibt der Baustoff möglichst sortenrein im Verwertungskreislauf. Eine Verunreinigung des Rohstoffes führt zu einer Abwertung und zu einer Reduktion der Verwendungszyklen. DasAmt für Umweltschutz und Energie BL und das Amt für Umwelt und Energie BS sowie die Tiefbauämter Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben deshalb die gemeinsame Richtlinie für die Lieferung, den Einbau und die Verwertung von Materialien für den Tiefbau revidiert. Der Fokus lag dabei auf der gesteigerten Verwertung von Bauabfällen, der Vermeidung von Materialgemischen und dem Einsatz von hochwertigen Recycling-Baustoffen. Die revidierte Richtlinie führt zu einem einheitlichen Standard sowie klaren Spielregeln und Vorgaben für alle Akteure im Tiefbau. Die Richtlinie ergänzt und präzisiert bestehende Gesetze, Verordnungen und gültige Normen. Insbesondere definiert sie Qualitätsanforderzungen bei geliefertem Material und geht auf die notwendigen Prüfungen (Qualitätskontrollen), deren Interpretation und abgeleitete Massnahmen bei Abweichungen ein. Sie behandelt zudem die Anwendung von Baustofftypen (primäre und sekundäre Baustoffe) in ihren Einsatzmöglichkeiten. Die Richtlinie ist für die beiden Kantone verbindlich. Die Gemeinden werden eingeladen, sie bei kommunalen Vorhaben zu berücksichtigen. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die beiden Basel mit dieser Richtlinie stark auf die Verwendung von Recycling-Baustoffen im Tiefbau setzen und damit einen weiteren Effort zur Förderung des Baustoffkreislaufs in der Region und zur Schonung von Deponieraum leisten.
Weiterführende Informationen zum Thema finden sicha uf der Webseite des Baustoffkreislaufs Regio Baselwww.bskrb.ch