720.000 Personen über 80 Jahre impfberechtigt
Mit der Eröffnung der rund 50 Kreisimpfzentren am 22. Januar 2021 wird die Impf-Infrastruktur in Baden-Württemberg erweitert.
Wie das Statistische Landesamt Baden-Württemberg mitteilt, gehören in Baden-Württemberg unter anderem mehr als 720.000 80-Jährige und Ältere, 142.000 Pflegekräfte in stationärer und ambulanter Pflege sowie knapp 27.000 Pflegebedürftige unter 80 Jahren in vollstationärer Dauerpflege zur ersten Gruppe der Impfberechtigten.
In den bevölkerungsreichsten Kreisen leben auch am meisten Personen über 80 Jahren, die sich jetzt impfen lassen dürfen. Alleine in Stuttgart lebten Ende 2019 38.374 Personen, die ihr 80. Lebensjahr bereits vollendet haben. Im Rhein-Neckar-Kreis sind 35.303 und im Landkreis Esslingen 35.484 Personen aufgrund ihres Alters impfberechtigt. Am wenigsten Personen in der Altersgruppe 80+ weist der Stadtkreis Baden-Baden mit 4.902 Personen auf – und das, obwohl in keinem anderen Kreis Baden-Württembergs im Verhältnis zur Bevölkerungszahl so viele 80-Jährige und Ältere leben: 8,9% der Bevölkerung in Baden-Baden sind über 80 Jahre alt. Dieser Anteil ist auch im Schwarzwald-Baar-Kreis mit 7,5% sowie im Zollernalbkreis und im Landkreis Heidenheim mit jeweils 7,4% recht hoch. Am niedrigsten ist der Anteil der aufgrund des Alters anspruchsberechtigen Bevölkerung in den Stadtkreisen Freiburg und Heidelberg mit jeweils 5,3% sowie im Landkreis Tübingen mit 5,4%. Tendenziell wohnen in den ländlichen Kreisen anteilig mehr ältere Personen, wie in der Karte dargestellt.
Ebenfalls mit höchster Priorität geimpft werden pflegebedürftige Personen, die in stationären Einrichtungen leben. Zur Einschätzung der Größe dieser Gruppe nennt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg die Anzahl der pflegebedürftigen Personen in vollstationärer Dauerpflege aus der Pflegestatistik 2019. Zum Stichtag des 15. Dezember 2019 wurden in Baden-Württemberg insgesamt 90.813 Personen in vollstationärer Dauerpflege gezählt. Davon ist ein Drittel jünger als 80 Jahre alt und somit aufgrund dieser Einstufung mit höchster Priorität impfberechtigt. Konkret betrifft dies 26.871 Personen. In den Kreisen betrifft dies zwischen 190 Personen in Baden-Baden und 1.391 Personen in Stuttgart. Ebenfalls viele Pflegebedürftige unter 80 Jahren leben im Rhein-Neckar-Kreis (1.326), Rems-Murr-Kreis (1.253) und dem Ortenaukreis (1.126).
Die dritte impfberechtigte Gruppe mit höchster Priorität ist das stationäre und ambulante Pflegepersonal. 2019 arbeiteten 103.198 Personen stationär und 39.159 Personen ambulant in der Pflege. In der stationären Pflege arbeiteten 2019 am meisten Personen in Stuttgart (5.423), im Ortenaukreis (5.309) und im Rhein-Neckar-Kreis (4.768); am wenigsten in Baden-Baden mit 710 Personen. In der ambulanten Pflege waren im Landkreis Tuttlingen (321) und in Pforzheim (340) am wenigsten Personen tätig, in Stuttgart (2332), dem Rhein-Neckar-Kreis (2.010) und im Landkreis Esslingen (1.850) am meisten.
Die Corona-Impfverordnung des Bundes legt fest, welche Personengruppen wann geimpft werden sollen. Zur Personengruppe mit höchster Priorität gehören neben den Einwohnerinnen und Einwohnern, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, dem Pflegepersonal in ambulanter und stationärer Pflege und den Pflegebedürftigen Personen in stationärer Pflege auch Personen in medizinischen Einrichtungen, die einem hohen Expositionsrisiko ausgesetzt sind (bspw. Corona-Stationen, Notaufnahmen oder Rettungsdienste) oder häufig mit Risikopatienten in Kontakt stehen (bspw. Onkologie oder Transplantationsmedizin). Aufgrund der eher allgemeinen Abgrenzung und breiten Definition der Berufstätigen in medizinischen Einrichtungen kann hierzu besonders auf Kreisebene keine Gruppengröße ermittelt werden.