Haushalt mit Einschränkungen genehmigt
(Karlsruhe) Das Regierungspräsidium Karlsruhe (RP Karlsruhe) hat den Doppelhaushalt 2022/2023 der Stadt genehmigt.
Die Kommunalaufsicht hat die Gesetzmäßigkeit bestätigt, die Genehmigung aber aufgrund der schwierigen Haushaltslage mit Einschränkungen erteilt.
Den städtischen Entscheiderinnen und Entscheidern war bereits bei der Planaufstellung bewusst, dass dieser Doppelhaushalt 2022/2023 ein Übergangshaushalt werden wird, den intensive Maßnahmen zur Haushaltssicherung begleiten müssen. „Das frühzeitige Reagieren hat nunmehr zur Genehmigung des Doppelhaushalts geführt“ so Oberbürgermeister Frank Mentrup in einer ersten Reaktion nach Erhalt des RP-Schreibens. So hatte die Stadt Karlsruhe bereits in 2021 mit Blick auf den anstehenden Doppelhaushalt in einer ersten und zweiten Stufe unter anderem konkrete Bewirtschaftungsregelungen und ein Zehn-Punkte-Programm aufgestellt. Weitere Konsolidierungsmaßnahmen werden nun folgen.
„Mit den Einschränkungen durch das RP Karlsruhe, insbesondere bei den Kreditermächtigungen, mussten wir rechnen“, meinte Erste Bürgermeisterin Gabriele Luczak-Schwarz. Hierauf habe sie bereits mehrfach und zuletzt in ihrer Haushaltsrede hingewiesen, betonte die Finanzdezernentin. Welche Auswirkungen die Einschränkungen bei den Kreditermächtigungen konkret haben werden, wird nunmehr innerhalb der Stadtverwaltung aufzuarbeiten sein.
Instrumentenkoffer zur Haushaltskonsolidierung
Mit dem Ziel, den städtischen Haushalt wieder auf Kurs zu bringen, beginnt nun die dritte Stufe, in die alle Dienststellen und die Beteiligungsgesellschaften eingebunden werden. Auf jeden Fall müssen die Anstrengungen, den Ergebnishaushalt wieder auszugleichen, weiter intensiviert werden. Aktuell schließen auch die Finanzplanungsjahre bis 2026 nicht mit einem Haushaltsausgleich ab.
Mit einem Instrumentenkoffer als Leitlinie wird die Stadt nun daran gehen, die Aufwendungen zu reduzieren. Es gilt, Maßnahmen zu erarbeiten, um nach erfolgter Aufgabenkritik zu einem geringeren Budget für Personal-, Sach- und Transferaufwendungen zu kommen. Hierzu fand schon ein erster Austausch innerhalb der Bürgermeister-Riege und in der nichtöffentlichen Strukturkommission statt. Kommende Woche beraten die städtischen Finanzexperten gemeinsam mit Amtsleiterinnen und Amtsleitern sowie Geschäftsführungen über den weiteren Haushaltssicherungsprozess.
Nicht zuletzt die aktuellen Einschränkungen in der Kreditermächtigung rücken neben der jährlichen Bewirtschaftung des Haushalts die zukünftigen Investitionen verstärkt in den Fokus. Aktuell schafft es die Stadt Karlsruhe nicht, ausreichend Liquidität zu erwirtschaften. Das heißt: Die vorgesehenen Investitionen können zu großen Teilen nicht mit Eigenmitteln finanziert werden. Zukünftig, so auch die Vorgabe des RP Karlsruhe, wird die Stadt Karlsruhe noch stärker bei ihren Investitionsvorhaben priorisieren müssen, um die bislang vorgesehenen Kreditermächtigungen deutlich zu reduzieren.