Arbeitsgruppe „Machtmissbrauch und Aktenanalyse“ beginnt ihre Arbeit
(Freiburg) Nachdem Erzbischof Burger bereits im November 2018 als eine der Konsequenzen auf die Ergebnisse der „MHG-Studie“ zu ...
Nachdem Erzbischof Burger bereits im November 2018 als eine der Konsequenzen auf die Ergebnisse der „MHG-Studie“ zu Missbrauch in der Katholischen Kirche die Kommission „Macht und Missbrauch“ errichtet hatte, die interdisziplinär und mehrheitlich mit externen Experten besetzt ist, hat diese Kommission nun eine Arbeitsgruppe „Machtmissbrauch und Aktenanalyse“ eingesetzt. Ihr gehören derzeit drei Fachleute an, die bei Justiz, Polizei und Sicherheitsbehörden tätig waren. Keiner von ihnen stand zuvor in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis zu einem Rechtsträger der katholischen Kirche.
Der Arbeitsgruppe gehören die Experten Udo Greiner, Edgar Villwock und Paul Schweitzer an.
Die Arbeitsgruppe soll anhand von Fällen, welche sie selbständig auswählt, Mentalitäten, Mechanismen, Verantwortlichkeiten und Strukturen, die zu Vertuschung und Machtmissbrauch geführt haben, umfassend und grundsätzlich analysieren und aufklären. Es geht bei ihrer Arbeit um Fragen der Verantwortlichkeiten, der Zuständigkeiten und der Mitwisserschaft im Kontext sexuellen Missbrauchs innerhalb der Katholischen Kirche.
Auf Grundlage ihrer fachlichen Expertise werden die Mitglieder der Arbeitsgruppe zunächst jeweils die Akten eines Falles sichten und analysieren. Danach werden sie prüfen, in welcher Art und in welchem Umfang noch Ermittlungsschritte notwendig sind, um die jeweiligen Sachverhalte bestmöglich aufzuklären. Dabei wird die Frage eine zentrale Rolle spielen, wer zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang welche Fehler begangen hat und ob diese möglicherweise dazu geführt haben könnten, dass Opfer nicht angemessen gehört wurden oder dass eine strafrechtliche Verfolgung wegen Verjährung nicht mehr möglich war.
Volle Akteneinsicht und Ermittlungsbefugnisse
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe sind auf ausdrücklichen Wunsch von Erzbischof Stephan Burger dazu berechtigt, von jedweder kirchlichen Stelle im Erzbistum Freiburg Akteneinsicht zu verlangen, sowie ehemalige und aktive Geistliche, andere Kirchenmitarbeiter oder sonstigen Personen, die zur Aufklärung beitragen können, zu befragen. Die Arbeitsgruppe ist allerdings nicht unmittelbarer Ansprechpartner für Missbrauchsopfer. Diese sollten sich weiterhin zunächst an die externen Missbrauchsbeauftragten des Erzbistums wenden.
Mit Zwischen- und Abschlussberichten wird die Arbeitsgruppe ihre Feststellungen und Empfehlungen der Kommission „Macht und Missbrauch“ vorlegen, die dann auf Basis dieser Erkenntnisse dem Erzbischof konkrete Vorschläge zur Veränderung der Strukturen und Arbeitsabläufe machen wird, damit entsprechende Konsequenzen gezogen werden können.