21.07.2022 00:06

Neuer Verhaltenskodex zur Prävention in der Erzdiözese

(Freiburg) In den vergangenen Jahren sind in der Erzdiözese Freiburg Bestimmungen und konkrete Maßnahmen im Bereich der Prävention gegen ...

In den vergangenen Jahren sind in der Erzdiözese Freiburg Bestimmungen und konkrete Maßnahmen im Bereich der Prävention gegen sexualisierte Gewalt stetig ausgebaut und weiterentwickelt worden. In einem weiteren wichtigen Schritt haben Erzbischof Stephan Burger und Generalvikar Christoph Neubrand am Dienstag (19.7.) einen Verhaltenskodex für Mitarbeitende in der Pastoral erlassen, der zum 01. August 2022 in Kraft tritt. Das Dokument hält fest, wie das Personal in der Seelsorge ihm anvertrauten Personen begegnet, damit ein grenzachtender Umgang gewährleistet wird und Kirche ein sicherer Raum für alle Beteiligten ist. Der neue Verhaltenskodex wurde unter breiter Beteiligung der Mitarbeitervertretungen der Pastoralreferenten/-innen und Gemeindereferenten/-innen, des Diakonatsteams und des Priesterrates erarbeitet.



Generalvikar Neubrand erklärte dazu: „Neben den individuellen Schutzkonzepten der Kirchengemeinden mit dem jeweiligen Verhaltenskodex gibt es nun einen einheitlichen, verbindlichen Verhaltenskodex für alle Seelsorgenden und in der Pastoral Tätigen – das ist ein weiterer Meilenstein in unserer Präventionsarbeit!“ Zugleich bekräftigten Erzbischof Burger und Generalvikar Neubrand im Rahmen der Unterzeichnung des Verhaltenskodex, dass sie sich selbst in einer Selbstverpflichtung allen Präventionsmaßnahmen unterziehen.



Das Personal in der Pastoral nimmt eine zentrale Rolle in der Glaubensverkündigung der katholischen Kirche ein. So stehen die Beschäftigten alle in ihrer Arbeit in vielfältigen Beziehungen zu Gläubigen und Mitmenschen. „Die Verkündigung der Mitarbeitenden im pastoralen Dienst lebt von der Weitergabe ihres Glaubens durch ihre ganze Person“, heißt es im Text. Gleichzeitig sind diesen Beziehungen auch Gefahren ausgesetzt: Das machen z. B. die in der Vergangenheit bekannt gewordenen Fälle von sexuellem Missbrauch innerhalb der katholischen Kirche deutlich. Deshalb nimmt der Verhaltenskodex insbesondere in den Blick, wie diese Beziehungen zu anvertrauten Personen sinnvoll gestaltet werden können. „Ziel ist es, diese so zu gestalten, dass sie die Selbstbestimmung, die Integrität und die Freiheit der Menschen fördern.“ Konkret betrifft dies beispielsweise, wie Nähe und Distanz in besonders sensiblen Situationen gestaltet werden, etwa im Umgang mit Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen. Hinweise gibt der Verhaltenskodex z. B. zur Angemessenheit von Körperkontakt, Wortwahl, einem angemessenem Verhalten bei Veranstaltungen mit Übernachtungen und zum Umgang mit Medien und sozialen Netzwerken.



Der Verhaltenskodex richtet sich an Priester, Diakone, Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten, Pastoralassistentinnen und Pastoralassistenten, Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten, Gemeindeassistentinnen und Gemeindeassistenten, Mitarbeitende in multiprofessionellen Teams, Ehrenamtsbeauftragte sowie Pensionäre und Rentnerinnen und Rentner mit pastoralen Aufträgen in der Erzdiözese Freiburg.



Hintergrund: Personenbezogene Prävention im Erzbistum



Wichtige Säulen der Prävention gegen sexualisierte Gewalt im Erzbistum Freiburg sind die personenbezogenen Präventionsmaßnahmen. Diese gelten für alle Beschäftigten (dazu zählen auch die Priester und Diakone) und ehrenamtlich Tätigen, die mit Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen zu tun haben. Mit der Unterzeichnung der „Erklärung zum grenzachtenden Umgang“ verpflichten sich diese beispielsweise, dass sie die darin formulierten Verhaltensregeln umsetzen. Die Unterschrift ist bei Beschäftigten Bestandteil des Arbeitsvertrags. Ehrenamtlich Tätige unterschreiben das Dokument zu Beginn ihres Engagements. Die Verhaltensregeln bieten Orientierung für einen grenzachtenden Umgang mit anvertrauten Personen. Die Teilnahme an einer Präventionsschulung vermittelt Wissen über Hintergründe zum Thema sexualisierte Gewalt, sensibilisiert für einen professionellen Umgang mit Nähe und Distanz und stärkt die Handlungssicherheit im Umgang mit Grenzverletzungen und Übergriffen. Darüber hinaus haben Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige, die in ihrer Tätigkeit Minderjährige, schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene beaufsichtigen, betreuen, erziehen, unterrichten, ausbilden oder pflegen, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Informationen zur Prävention im Erzbistum Freiburg: www.ebfr.de/praevention.