Krebspest dauert an
(Oberried) Um die Ausbreitung der Krebspest zu verhindern, dürfen die Brugga und ihre Seitenbäche im Dreisamtal zwischen Freiburg-Kappel und Oberried weiterhin nicht betreten werden.
Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitteilt, habe das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald seine entsprechende Allgemeinverfügung vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Das Betretungsverbot gilt auch für Hunde, die weder in der Brugga noch in ihren Nebengewässern baden dürfen. Auch Freizeitaktivitäten und wasserbauliche Maßnahmen im Gewässer sollen unterbleiben, solange die Tierseuche grassiert.
Der Zastlerbach und der Krummbach einschließlich ihrer kleinen Zuflüsse wurden von der Allgemeinverfügung ausgenommen und sind wieder zur Nutzung freigegeben. Die Verbindungsgewässer von der Brugga zum Zastlerbach müssen weiterhin ohne Wasserzufuhr bleiben, um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern.
Trotz erster Erfolge der Eindämmungsmaßnahmen seien weiterhin Krebspesterreger im Krebsgraben bei Kappel-Neuhäuser und im Unterlauf der Brugga wirksam, heißt es aus dem RP. Die für den Menschen unschädlichen Erreger gefährden dort den geschützten und sehr seltenen Dohlenkrebs. In diesem Herbst wurde die Untersuchung des Bestandes der vom Aussterben bedrohten Art wiederaufgenommen, um die Seuchenentwicklung zu verfolgen und die Schutz- und Eindämmungsmaßnahmen anzupassen. Nun liegen die Ergebnisse der zweiten Jahreshälfte vor. Demnach wurden in der Brugga weiterhin tote Dohlenkrebse gefunden, die mit dem Krebspesterreger infiziert waren. Somit könne leider keine Entwarnung gegeben werden, heißt es aus dem RP.
Der Krebspesterreger stammt von dem invasiven Kamberkrebs, der aber bisher im Gewässersystem der Brugga nicht ausgemacht werden konnte. Wie das RP mitteilt, arbeiten die Experten an einer Lösung des Problems und werden nach Möglichkeit mit weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung des Infektionsherdes reagieren.
Die Krebspest war im März 2019 in der Brugga ausgebrochen und hatte sich im Unterlauf des Gewässers rasant verbreitet. Das Regierungspräsidium hatte zur Erhaltung des bedrohten Krebsbestands Sofortmaßnahmen eingeleitet, die bereits wirken: Durch die Trockenlegung von Seitenbächen wurde die Ausbreitung der Seuche in den Zastlerbach und seine Seitengewässer verhindert. Ein Krebsschutzblech in der Brugga verhindert die Aufwärtswanderung von infizierten Krebsen in den Oberlauf des Bachs. Die Untere Wasserbehörde beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat das Betretungsverbot der Brugga und ihrer Nebengewässer erlassen.
Die Krebspest ist eine bei heimischen Flusskrebsen tödlich verlaufende, hochansteckende Erkrankung, die durch einen pilzähnlichen Erreger,
Aphanomyces astaci, ausgelöst wird. Die als Sporen bezeichneten
Übertragungsstadien der Krebspest können durch jeden mit kontaminiertem
Wasser in Kontakt gekommenen feuchten Gegenstand wie Gummistiefel, Kescher und Reusen sowie auch am feuchten Fell von Hunden oder Gefieder von Wasservögeln in ein Gewässer eingeschleppt werden. Gegen die Krebspest gibt es keine wirksame Behandlung oder Impfung. Die an der Brugga ergriffenen Maßnahmen zielen darauf ab, die Ausbreitung der Seuche einzudämmen. Die Zeitdauer des Seuchengeschehens ist nicht absehbar, da nur wenige Sporen im Gewässer ausreichen, um die Krebspest erneut aufflammen zu lassen.