21.02.2025 14:12

Weitere Ermittlungen nach Verbrechen an Frau

(Offenburg) Nach der Festnahme und Inhaftierung eines 42 Jahre alten Mannes im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt im Bereich der Unionrampe ...

Nach der Festnahme und Inhaftierung eines 42 Jahre alten
Mannes im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt im Bereich der Unionrampe Offenburg am
Dienstag vor einer Woche (11. Februar 2025), wird die Arbeit der Ermittler noch
einige Zeit in Anspruch nehmen. Im Vordergrund stehen nun die Rekonstruktion des
Tatgeschehens und die bislang gesicherten Spuren beweiskräftig mit dem
Tatverdächtigen in Zusammenhang zu bringen. Hierzu wurden unter anderem
Bildaufnahmen gefertigt, um den Tatort virtuell darstellen zu können. Es fanden
dort am Montag (17. Februar 2025) in Zusammenarbeit mit Spezialisten des
Landeskriminalamts Baden-Württemberg auch weitere kriminaltechnische
Nacharbeiten statt. Die Wohnung des 42-Jährigen ist nach wie vor beschlagnahmt.
Der in Frankreich geborene deutsche Staatsangehörige hat sich noch immer nicht
zum Tatvorwurf eingelassen. Neben dem Tatvorwurf des Mordes könnte der
Beschuldigte zugleich den Tatbestand eines Schwangerschaftsabbruchs verwirklicht
haben. Inwieweit der Tatverdächtige allerdings Kenntnis von der Schwangerschaft
des Opfers hatte, ist noch Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Die umfangreich
geführten Ermittlungen haben ferner noch keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass
zwischen Opfer und mutmaßlichem Täter nach der durchgeführten Gefährder- und
Gefährdetenansprache im Juni 2024 noch irgendeine Verbindung bestanden hat.
Trotzdem ist nach derzeitigem Ermittlungsstand davon auszugehen, dass der
42-Jährige sein Opfer gezielt aufgesucht und es sich bei der Getöteten, aufgrund
der therapeutischen Vorbeziehung sowie der damit einhergehenden entwickelten
Aggressionen, nicht um ein willkürliches Opfer gehandelt hat. Entgegen
anderslautenden Informationen fanden an der Wohnanschrift des Tatverdächtigen
neben der Festnahme im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt keine weiteren
Polizeieinsätze statt. Nach den ersten Ergebnissen der rechtsmedizinischen
Untersuchung kann gesagt werden, dass die 37-Jährige aufgrund ihrer erlittenen
Stichverletzungen auch dann nicht zu retten gewesen wäre, wenn bereits bei ihrer
ersten Entdeckung um 18:30 Uhr sofort ärztliche Hilfe zur Verfügung gestanden
hätte.

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