Einheitliches Vorgehen unter Coronabedingungen
(Bretzfeld) Nachdem das Land Baden-Württemberg die Pandemiestufe 3 ausgerufen hat, gelten auch für die Städte und Gemeinden im Landkreis Karlsruhe veränderte gesetzliche Vorgaben. Darüber, wie man sie optimal umsetzt, beratschlagte die Kreisversammlung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bei einer Klausurtagung in Bretzfeld.
Die Teilnehmer waren sich einig, einheitlich vorzugehen und sich mit der Stadt Karlsruhe abzustimmen. Eindeutig ist die Empfehlung des Gesundheitsamtes für Weihnachtsmärkte: Stände - ähnlich einem Wochenmarkt - sind unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsvorschriften machbar; Glühweinstationen, gleich ob mit oder ohne Alkohol, wo Masken nicht getragen und sich in der Regel mit lauter Stimme verständigt werden muss dagegen nicht, unterstrich Landrat Christoph Schnaudigel. Er spricht sich gleichwohl nicht dafür aus, öffentliche Veranstaltungen jedweder Art grundsätzlich abzusagen. „Wir müssen auf absehbare Zeit mit dem Virus leben, deshalb sollen die gesetzlichen Regeln nicht nur als Einschränkung sondern vielmehr als Richtlinien gesehen werden, was alles unter Coronabedingungen möglich ist.
Um die Zusammenarbeit der Städte und Gemeinden mit der Polizei zu vertiefen hatte Kreisvorsitzender Bürgermeister Thomas Nowitzki (Oberderdingen) die Polizeipräsidentin Caren Denner eingeladen. Sie informierte aus erster Hand über eine bundesweite Strategie zur Bekämpfung von organisiertem Sozialleistungsmissbrauch, in die auch die Kommunen eingebunden werden. Die entsprechende Vereinbarung zwischen Polizei und allen Städten und Gemeinden wird von der Kreisverwaltung koordiniert. Weitere Themen waren Kontrollen von LKW-Durchfahrtsverboten, die Kooperation im Flüchtlingsbereich sowie bei der Bekämpfung von Sucht, Kindesmissbrauch und Kinderpornographie.
Sozialdezernentin Margit Freund berichtete zum Thema der Kindertagesbetreuung, dass sowohl die Betreuungsquote als auch der Betreuungsumfang für Kinder bis zum Schuleintritt ständig zunimmt - und damit der Raum- und Personalbedarf vor Ort. Dabei haben die Kommunen bislang sehr gut Schritt gehalten. Gleichwohl müsse der Ausbau weiter vorangetrieben werden, gerade für Flüchtlingskinder sei die Kindertagesbetreuung im Hinblick auf das spätere Schulleben außerordentlich wichtig. Kreisvorsitzender Bürgermeister Thomas Nowitzki zeigte anhand der Gegenüberstellung der Zahlen auf, welche Herkulesarbeit die Städte und Gemeinden geleistet haben: wurden im Jahr 2005 noch Landkreises 220 Kinder unter drei Jahren ganztägig betreut, stieg diese Zahl im Jahr 2018 auf 3.111 - eine Steigerung um mehr als das Vierzehnfache ! Hinzu komme, so Nowitzki, dass Kommunen auch bei Kindertagesstätten anderer Träger bis zu 95% der Kosten tragen.
Eine weitere Aufgabe der Städte und Gemeinden ist der Umgang mit Obdachlosigkeit. Sie wird immer dringender, weil auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt immer weniger bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht. Die einzelnen Kommunen gehen unterschiedlich damit um: Manche bringen Obdachlose bei Bedarf in angemieteten Räumen unter, andere halten eigene Obdachlosenunterkünfte vor, wieder andere greifen über kommunale Wohnungsbaugesellschaften aktiv in die Wohnungswirtschaft ein. Die Anregung, ein Präventionskonzept in einigen Kommunen modellhaft zu erproben nahm Landrat Christoph Schnaudigel mit.
Um Aufschluss über das Mobilitätsverhalten der Bürgerinnen und Bürger zu erhalten und sämtliche Verkehrsträger aufeinander abzustimmen, arbeiten der Stadt- und Landkreis Karlsruhe im Rahmen eines Mobilitätskonzeptes zusammen. Leitsätze sind neben dem Erhalt der globalen und lokalen Lebensgrundlagen die Chancengerechtigkeit aller Verkehrsteilnehmer. Dem entsprechend werden alle Verkehrsteilnehmer vom Fußgänger und Radfahrer über den Autofahrer bis hin zum Bus- und Bahnfahrgast mit den entsprechenden Verkehrswegen berücksichtigt und vernetzt. Vorgegangen wird dabei nach der Methode, wie sie bereits die Wirtschaftsregion Mittelbaden durchgeführt hat. Ziel ist es, ein regionenweites Modell zu haben. Großer Wert wird dabei auf die Einbeziehung der Bürgerschaft gelegt, was in Corona-Zeiten über Online-Plattformen erfolgen wird, auf die frühzeitig hingewiesen werden.
Weiteres Thema war ein Bericht über die Aktivitäten der Breitbandkabelgesellschaft des Landkreises (BLK). Hier ändern sich rechtliche Rahmenbedingungen, nachdem die sogenannte Aufgreifschwelle ab nächstem Jahr von 30Mbit/s auf 100Mbit/s erhöht und 2023 ganz fallen wird. Das bedeutet, das dann auch Gebiete erschlossen werden können, die bereits heute über bis zu 30 Mbit/s und damit über eine gewisse Datenleistungsrate verfügen, welche aber nicht wirklich leistungsfähig und damit zukunftsgerichtet ist. Solche Gebiete waren bislang von einer Bundesförderung ausgeschlossen. Jetzt rücken solche Fördermaßnahmen in Reichweite, was für die BLK bedeutet, das weitaus mehr Gebiete und einzelne Kunden erschlossen werden können, als bisher, was der Breitbanderschließung im Landkreis weiteren Schub geben wird.