Wieder Quarantäne in Vorarlberg
(Nenzing) Die Landesregierung stellt die Ortsteile Nenzing-Dorf und Beschling in der Marktgemeinde Nenzing ab 22. März bis 3. April 2020 unter Quarantäne. Grund für diese Maßnahme ist die laufende Steigerung von positiven COVID-19-Fällen in der Gemeinde in den letzten Tagen. Sie dient zum Schutz vor der Weiterverbreitung des Corona-Virus.
Seit Donnerstag, 19. März, können durch den Einsatz eines zusätzlichen Extraktionsroboters in der Pathologie Feldkirch alle Testungen tagesaktuell abgearbeitet werden. Dabei wurde festgestellt, dass in den letzten zwei Tagen die Zahl der Erkrankungen in Nenzing nochmals zugenommen hat. Per Samstag abend 21. März, liegen positive Testergebnisse von 22 Personen in Nenzing vor. Mittels eines gründlichen Kontaktpersonen-Managements konnte in Erfahrung gebracht werden, dass die Erkrankung einerseits durch positiv getestete Personen an der Mittelschule Nenzing sowie durch Rückkehrer aus Tiroler Skigebieten verbreitet wurde.
Durch die jetzt erlassene Verordnung, die um Mitternacht in Kraft trat, wird das Betreten und Verlassen der Ortsteile Nenzing-Dorf und Beschling bis 3. April 2020 verboten. Ausgenommen sind nur Fahrten der Blauchlichtorganisationen, Fahrten für die allgemeine Versorgung sowie für die Gesundheitsfürsorge und Pflege. Zusätzlich dürfen Personen, die in Nenzing wohnen, einmal in die Ortsteile einreisen, müssen sich dann aber ebenfalls bis zum 3. April in Quarantäne begeben.
Personen, die außerhalb dieser beiden Ortsteile wohnen, dürfen einmalig bis Sonntag, 22. März 12:00 Uhr, ausreisen. Diese müssen sich, wenn sie in diesen Ortsteilen engere soziale Kontakte gehabt haben - dh. mehr als fünf Personen in einer Entfernung von weniger als zwei Metern und länger als 15 Minuten -, verpflichtend für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Sie haben ihre Daten unter Hinweis auf die Verordnung „Betretungsverbote für Ortsteile Nenzing-Dorf und Beschling“ bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz bekannt zu geben (Mail an absonderungsbescheid@vorarlberg.at).
Für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor Inkrafttreten der Verordnung in einem dieser Ortsteile aufgehalten und engere soziale Kontakte gehabt haben - auch hier gilt: mehr als fünf Personen in einer Entfernung von weniger als zwei Metern und länger als 15 Minuten -, sollen für die Dauer von mindestens 14 Tagen nach ihrer Abfahrt aus diesen Ortsteilen ihre sozialen Kontakte und die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln stark einschränken und den eigenen Gesundheitszustand selbst überwachen. Empfohlen wird eine freiwillige häusliche Isolierung für 14 Tage ab dem Zeitpunkt ihres Aufenthalts in diesen Ortsteilen. Diese Personen sollen das Kontaktformular auf der Website des Landes unter www.vorarlberg.at/Corona ausfüllen.