22.10.2020 11:37

Regierungspräsidium legt Managementplan für die FFH-Gebiete „Südliche Baaralb“ und „Baar, Eschach und Südostschwarzwald” vor

(Tuttlingen/Villingen-Schwenningen) Die FFH-Gebiete „Südliche Baaralb“ und „Baar, Eschach und Südostschwarzwald” sind im Offenland von den Lebensraumtypen ...

Die FFH-Gebiete „Südliche Baaralb“ und „Baar, Eschach und Südostschwarzwald” sind im Offenland von den Lebensraumtypen Magere Flachland-Mähwiesen, Kalk-Magerrasen und verschiedenen Moor- und Feuchtlebensraumtypen geprägt. Besonders letztere beherbergen eine

Vielzahl seltener Arten. Mit den Bach- und Flusstälern von Brigach, Breg, Donau, Aitrach und Eschach verbindet es den Donauraum mit Hoch- und Oberrhein und umfasst neben den naturnahen Fließgewässerabschnitten bachbegleitende Auwälder, Hochstaudenfluren und die nach FFH-Richtlinie geschützten Arten Bauneunauge, Groppe, Kleine Flussmuschel und Biber. Wie diese Arten und ihre Lebensräume erhalten und entwickelt werden können, legt der Managementplan fest, den das Regierungspräsidium Freiburg (RP) jetzt fertiggestellt und veröffentlicht hat.



Das Planungsgebiet nimmt insgesamt 3.998 Hektar ein und erstreckt sich von Sankt Georgen im Nordwesten bis Blumberg im Südosten, vorrangig in den Landkreisen Tuttlingen (zu ca. 20 Prozent sowie im Schwarzwald-Baar-Kreis zu ca. 80 Prozent).



Zur Umsetzung des Managementplans sind das Landratsamt, die Gemeinden, Eigentümer und Bewirtschafter aufgerufen, sich vor Ort für den Schutz und die Erhaltung der heimischen Tier- und Pflanzenarten einzubringen und deren Lebensräume zu sichern. Der Managementplan enthält Vorschläge für die Flächenbewirtschaftung und Pflegemaßnahmen, beispielsweise Mahd mit Abräumen oder extensive Beweidung zur Erhaltung und Pflege von Lebensraumtypen im Offenland.



Der Managementplan kann ab Freitag, 30. Oktober unter „Aktuelles“ auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Freiburg: www.rp.freiburg.de eingesehen werden. Zudem kann er zu den ortsüblichen Öffnungszeiten in folgenden Behörden eingesehen werden: Landratsamt Tuttlingen, Baurechts- und Umweltamt, Ulrichstraße 7, 78532 Tuttlingen; Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, Baurechts- und Naturschutzamt, Untere Naturschutzbehörde, Am Hoptbühl 5, 78048 Villingen-Schwenningen; Landratsamt Konstanz, Amt für Baurecht und Umwelt, Naturschutz, Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz und im Regierungspräsidium Freiburg, Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege, Bissierstraße 7, 79114 Freiburg. Das RP empfiehlt eine vorherige Terminabsprache.



Ungefähr die Hälfte des Gebiets ist von Wald-Lebensräumen dominiert, darunter Waldmeister-Buchenwälder, Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder und wertvolle Moorwälder. Hier kommen nach der FFH-Richtlinie geschützte Arten wie Grünes Besenmoos, Grünes Koboldmoos und Bechsteinfledermaus vor. Eine Besonderheit stellt der Blauschillernder Feuerfalter dar, der im FFH-Gebiet „Baar, Eschach und Südostschwarzwald” das einzige beständige Vorkommen in Baden-Württemberg hat. Weiterhin kommen der Nördliche Kammmolch und die Gelbbauchunke vor.



Die FFH-Gebiete „Südliche Baaralb“ und „Baar, Eschach und Südostschwarzwald” (Teilgebiete: „Baar“ und „Südostschwarzwald“) zählen zu den 212 FFH-Gebieten in Baden-Württemberg, die zusammen mit den Vogelschutzgebieten Teil des europäischen Natura 2000-Netzes sind. Für jedes Natura 2000 Gebiet erarbeiten die Regierungspräsidien in Abstimmung mit Landnutzern, Verbänden und Behörden einen Managementplan, der den Bestand der geschützten Lebensräume und Arten darstellt und Maßnahmen zu deren Erhaltung vorschlägt. Die in dem jetzt vorliegenden Managementplan bearbeiteten Natura 2000-Gebiete umfassen die FFH-Gebiete „Südliche Baaralb“ und „Baar, Eschach und Südostschwarzwald”, das sich aus den drei Altgebieten „Baar“, „Südöstlicher Schwarzwald bei Villingen“ sowie „Eschachtal“ zusammensetzt, wobei letzteres in einem gesonderten MaP bearbeitet wurde.