22.11.2018 10:20

Finanzkommission stimmt dem Budget 2019 zu

(Basel) Das vom Regierungsrat Basel vorgelegte Budget 2019 geht von einem Überschuss von CHF 120.9 Mio. in der Erfolgsrechnung und einem positiven Finanzierungssaldo von CHF 4.2 Mio. aus.

Die Budgetnachträge des Regierungsrats verschlechtern das Gesamtergebnis um CHF 0.2 Mio. und den Finanzierungssaldo um CHF 4.0 Mio. Die Finanzkommission zeigt sich erfreut über die nach wie vor stabilen finanziellen Verhältnisse des Kantons und beantragt dem Grossen Rat bei drei Enthaltungen, das Budget 2019 zu genehmigen.
Die Finanzkommission nimmt ein weiteres Mal mit Befriedigung zur Kenntnis, dass sich die Finanzen des Kantons bei einem budgetierten Überschuss von CHF 121 Mio. im Gleichgewicht befinden. Die Ratingagentur Standard and Poor’s hat den Kanton Basel-Stadt jüngst erstmals mit der Bestnote AAA bewertet und dies mit der ausgezeichneten finanziellen und wirtschaftlichen Situation und der guten Vorbereitung auf die Reform der Unternehmensbesteuerung begründet.
Die im September 2018 vom Grossen Rat beschlossene Steuervorlage 17, gegen die allerdings das Referendum ergriffen worden ist, wird den Kantonshaushalt ab 2020 strukturell mit etwa CHF 150 Mio. belasten. Dank der zurückhaltenden Finanzpolitik der letzten Jahre und der sorgfältigen Bewirtschaftung von Ertragsüberschüssen ist der finanzielle Spielraum für die Umsetzung der Steuervorlage vorhanden. Neben der notwendigen Reform der Unternehmensbesteuerung führt diese auch zu Entlastungen für die Bevölkerung.

Vorgezogenes Budgetpostulat und Teuerungsausgleich als strittige Themen

Zu Diskussionen Anlass gegeben haben in der Finanzkommission bei der Beratung des Budgets 2019 insbesondere das vorgezogene Budgetpostulat David Wüest-Rudin und Konsorten betreffend Begrenzung des Zweckgebundenen Betriebsergebnisses (ZBE) und der Antrag des Regierungsrats, dem Staatspersonal unter Verzicht auf die Berücksichtigung der bis Ende 2017 kumulierten Negativteuerung von 1.2% im kommenden Jahr einen Teuerungsausgleich auszurichten.

Kommissionsmehrheit lehnt Umsetzung des vorgezogenen Budgetpostulats ab

Das vorgezogene Budgetpostulat David Wüest-Rudin und Konsorten fordert, das ZBE im Budget 2019 auf CHF 2.736 Mrd. und damit den Stand des Budgets 2018 zu begrenzen. Der Regierungsrat hat entsprechende Vorschläge erarbeitet, möchte dem Ansinnen aber nicht entsprechen. Er begründet dies mit der Tatsache, dass der Kanton in den letzten zehn Jahren – abgesehen von der Rechnung 2016, in der die Pensionskassenreform abgebildet ist – stets Überschüsse verzeichnete. Eine Mehrheit der Finanzkommission ist gleicher Meinung. Sie stuft den Finanzhaushalt als solide ein und sieht keinen Anlass für Sparmassnahmen. Der vom Regierungsrat seit Jahren verfolgte Wachstumspfad von 1.5% liegt deutlich unter dem Wachstum des kantonalen Bruttoinlandprodukts. Zudem hat der Regierungsrat das Wachstum in den Jahren 2015 bis 2017 temporär auf 0.5% beschränkt, um den finanziellen Handlungsspielraum zu vergrössern. In dieser Phase wurden Entlastungsmassnahmen von jährlich über CHF 55 Mio. realisiert, die einen Leistungsabbau für die Bevölkerung und Einbussen beim Kantonspersonal zur Folge hatten. Die Vorsteherinnen und Vorsteher aller Departemente haben gegenüber der Finanzkommission betont, das vorgezogene Budgetpostulat lasse sich nur durch einen weiteren Abbau von Leistungen umsetzen. Dafür besteht für die Kommissionsmehrheit allerdings kein Anlass. Sie hat deshalb auch von Kommissionsmitgliedern eingebrachte Kürzungsanträge abgelehnt. Die vom Verfasser des vorgezogenen Budgetpostulats öffentlich aufgestellte Behauptung, dieses lasse sich ohne Leistungsabbau umsetzen, entbehrt für die Mehrheit der Finanzkommission jeglicher Grundlage.
Auch die Minderheit der Kommission kritisiert nicht grundsätzlich, dass der Regierungsrat dem vorgezogenen Budgetpostulat negativ gegenübersteht. Sie hat aber den Eindruck, der Regierungsrat wolle mit zum Teil politisch möglichst umstrittenen Sparvorschlägen die Unsinnigkeit des vorgezogenen Budgetpostulats belegen. Die Kommissionsminderheit hat deshalb nach Sparvorschlägen gesucht, deren Umsetzung möglichst wenig Wirbel auslösen und für die Bevölkerung möglichst wenig spürbar wären. Da diese Vorschläge von der Kommission nicht übernommen worden sind, werden sie in der Budgetdebatte des Grossen Rates nochmals eingebracht.

Lohngesetz sieht Teuerungsausgleich vor, regelt aber Negativteuerung nicht

Gemäss Lohngesetz des Kantons werden die Lohnansätze jeweils auf den 1. Januar entsprechend dem Basler Index der Konsumentenpreise vom November des Vorjahres neu festgelegt und damit die Teuerung ausgeglichen. Offen lässt das Gesetz, was bei einer negativen Teuerung geschieht und inwiefern und über welchen Zeitraum eine solche an eine nachfolgende positive Teuerung anzurechnen ist. Vor Jahresfrist hat der Regierungsrat trotz einer Teuerung von 1.1% keinen Teuerungsausgleich ins Budget eingestellt, kündigte im Dezember 2017 aber an, dem Grossen Rat im Rahmen des Budgets 2019 zu beantragen, auf die weitere Verrechnung der kumulierten Negativteuerung von noch 1.2% zu verzichten.
Die Finanzkommission geht davon aus, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Negativteuerung gar nicht in Betracht gezogen hat. Aus Sicht einer knappen Mehrheit der Kommission ist daher die vom Regierungsrat im Vorjahr vorgenommene Verrechnung nur eine mögliche Interpretation des Gesetzes. Abgesehen davon gibt es aus ihrer Sicht genügend Argumente, die den Ausgleich der Teuerung rechtfertigen. Das Staatspersonal hat trotz steigender Krankenkassenprämien und Wohnungsmieten seit vielen Jahren keinen Teuerungsausgleich mehr erhalten. In den Jahren 2005 und 2006 leistete es mit dem Verzicht auf den Teuerungsausgleich in wirtschaftlich schwierigen Zeiten einen namhaften Sparbeitrag. 2016 sind zudem die Abzüge für die Unfallversicherungsprämie gestiegen. Viele grosse Arbeitgeber haben den Teuerungsausgleich bereits 2018 gewährt. Auch der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft beantragt für 2019 einen Teuerungsausgleich von 1.4 %. Ein erneuter Verzicht im Kanton Basel-Stadt würde die Konkurrenzfähigkeit des Kantons als Arbeitgeber mindern.
Für die Minderheit der Finanzkommission kommt der Antrag des Regierungsrats einem Systemwechsel gleich. Sie empfindet diesen – insbesondere vor dem Hintergrund, dass negative Teuerungsraten nie Anlass für eine Reduktion der Löhne waren – als nicht angemessen. Es geht nicht an, dass für die Kantonsangestellten jeweils nur die für sie vorteilhaften Bestimmungen gelten. Zwar werden in der Privatwirtschaft teilweise höhere Löhne und Erfolgsanteile bezahlt, die Mitarbeitenden des Kantons profitieren dafür von einer hohen Arbeitsplatzsicherheit, einem ausgebauten Kündigungsschutz, dem Stufenanstieg und dem gesetzlich verankerten Teuerungsausgleich. Dass dieser aber auch dann gewährt werden soll, wenn aufgrund von Negativteuerungen aus früheren Jahren das damalige Preisniveau noch gar nicht wieder erreicht ist, leuchtet der Minderheit der Finanzkommission überhaupt nicht ein.