Vielfältige Aufgaben bei der Planung für das Zentralklinikum
(Lörrach) Für die Errichtung des Zentralklinikums in Lörrach bearbeitet die Stadt zahlreiche Teilprojekte parallel. Neben dem Abschluss verschiedener Verträge gilt es, die planungsrechtliche Voraussetzung für die Verlegung der L138 und die Aufstellung des Bebauungsplanes Zentralklinikum zu erarbeiten.
Obwohl die Kliniken des Landkreises Lörrach GmbH der Bauherr des Zentralklinikum in Lörrach sind, hat die Stadt Lörrach zahlreiche Aufgaben zu bearbeiten, um die Verwirklichung des Zentralklinikums zu ermöglichen. Diese sind sehr vielfältig, komplex und unter Berücksichtigung des gewünschten Zeitfensters zudem herausfordernd. „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus, aber auch Gutachter, Planer und Fachbehörden sind mit großem Engagement dabei, die Grundlagen für dieses Jahrhundertprojekt in unserer Stadt zügig zu schaffen“, erklärt Bürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avidć.
Dem Abschluss von drei Verträgen, im Einzelnen dem Kaufvertrag mit den Kliniken, dem Tauschvertrag über die Verlegung der L 138 mit dem Land und einer angedachten Planungsvereinbarung mit Bund und Land Baden-Württemberg für den Anschluss der B 317, gingen die Kaufverträge mit den privaten Eigentümern voraus. Die Kaufverträge mit den Grundstückseigentümern sind abgeschlossen und der Kaufvertrag mit den Kliniken wurde ebenfalls bereits vom Gemeinderat der Stadt Lörrach im Januar 2019 beschlossen. Der Tauschvertrag ist in der Endabstimmung und die Planungsvereinbarung wird derzeit mit dem Regierungspräsidium Freiburg, stellvertretend für Bund und Land verhandelt. Diese Vereinbarung hat eine sehr hohe Priorität und soll schnellstmöglich geschlossen werden.
Planung Infrastruktur
Basierend auf der bereits vorliegenden Machbarkeitsstudie für den Anschluss an die B 317 strebt die Stadt an, im Frühjahr 2019 mit den Planungen weiter voranzuschreiten. Auch das Regierungspräsidium Freiburg, das für die Straßenplanung grundsätzlich zuständig ist, hat der Stadt Lörrach die Unterstützung für die Verwirklichung des Straßenbauprojektes zugesichert. Eine verkehrstechnische Anbindung zur Eröffnung des Klinikums ist ein hoch gestecktes Ziel, aber für eine optimale Erschließung des Zentralklinikums von sehr hoher Bedeutung. In diese Planung sind aufgrund einer Unterführung unter der Bahn auch die Verkehrsinfrastruktur der Regio-S-Bahn und deren Weiterentwicklung zu berücksichtigen.
Der Anschluss des Klinikums an die Regio-S-Bahn ist ein weiteres wichtiges Teilprojekt, das jedoch nicht federführend bei der Stadt Lörrach liegt. Die Stadt Lörrach setzt sich auch hier für eine schnelle Planung und Umsetzung im Rahmen ihrer Möglichkeiten ein. Eine Studie zur gesamthaften Weiterentwicklung der S-Bahn zwischen Basel und Schopfheim ist vom Zweckverband Regio-S-Bahn Lörrach in Auftrag gegeben und soll bis Mitte des Jahres vorliegen.
Die Stadt arbeitet intensiv in stetiger Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Freiburg an der Verlegung der Landstraße L 138, welche als dammgeführte Straße den Hochwasserschutz für das künftige Klinikareal gewährleistet. Die für das Planfeststellungsverfahren notwendigen zahlreichen und in vielen Fällen ineinandergreifenden oder aufeinander aufbauenden Gutachten galt es zu koordinieren. Diese liegen vor und befinden sich mit der Straßenplanung in der gegenseitigen Endabstimmung. Ziel ist es, den Antrag für das Planfeststellungsverfahren im April 2019 zu stellen. Nach Planfeststellungsbeschluss ist der Baubeginn noch in diesem Jahr geplant.
Bebauungsplan
Parallel arbeitet die Stadtverwaltung am Bebauungsplan für das Klinikum. Bereits im Juli 2018 hat der Gemeinderat der Stadt Lörrach den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Zentralklinikum“ beschlossen, ebenso den Einleitungsbeschluss für die Änderung III des gemeinsamen Flächennutzungsplanes „Oberzentrum Lörrach – Weil am Rhein“.
Nachdem nun die letzten offenen Fragen für die Erstellung des Bebauungsplanes und der benötigten Gutachten zwischen den Kliniken und der Stadt Lörrach in Abklärung sind, wird der Bebauungsplanvorentwurf für die frühzeitige Beteiligung und die Erarbeitung der Gutachten intensiviert vorangetrieben. Auch hier wird eine kontinuierliche Abstimmung einerseits zwischen den Gutachtern und dem beauftragten Planungsbüro für den Bebauungsplan und andererseits mit dem Bauherrn stattfinden müssen. Aus diesem Grund wurde bereits im August 2018 ein Arbeitskreis gegründet, der regelmäßig alle damit zusammenhängenden Fragen und Themen bespricht. Um eine möglichst qualifizierte frühzeitige Beteiligung der Bürgerschaft und der Träger öffentlicher Belange zu ermöglichen, ist es der Stadt wichtig, bereits in diesem ersten Schritt der Beteiligung möglichst umfassende Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Die Stadt rechnet bis zum Vorentwurf, der dem Gemeinderat dann zum Frühzeitigen Beteiligungsbeschluss vorgelegt wird, mit rund sechs Monaten Bearbeitungszeit.