An Sonn- und Feiertagen wird künftig ein Parkschein benötigt
(Konstanz) Ab dem 21. Januar 2024 werden im Bereich der Innenstadt Konstanz, das bedeutet im gesamten Gebiet über die Rheinbrücken bis ...
Ab dem 21. Januar 2024 werden im Bereich der Innenstadt Konstanz, das bedeutet im gesamten Gebiet über die Rheinbrücken bis nach Stadelhofen, auch sonntags und feiertags die Parkplätze bewirtschaftet. Dies bedeutet, dass ab dann für das Parken auf allen innerstädtischen Parkplätzen ein Parkschein benötigt wird.
Ausnahme ist der Schänzle-Parkplatz: Für die dortigen Parkplätze gibt es weiterhin keine Sonn- und Feiertagsbewirtschaftung (Parkscheinautomaten Schänzlehalle 1 + 2).
Ausgenommen hiervon sind BewohnerInnen mit BewohnerInnenausweis. Diese können auch weiterhin an Sonntagen und Feiertagen auf den bewirtschafteten Parkplätzen ohne zeitliche Begrenzung parken. Die ausgewiesenen BewohnerInnenparkplätze bleiben wie bisher nur den BewohnerInnen vorbehalten.
BewohnerInnen im linksrheinischen Stadtgebiet, die Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis haben, können wahlweise blaue oder violette Tageskarten zum Parken kaufen.
- Aushändigung bis zu 10 Stück pro Kauf
- Die Karten sind im Bürgerbüro erhältlich
- Eine Terminvereinbarung ist erforderlich
- Gebühren blaue Karte (Stadtgebiet Paradies): 12 Euro
- Violette Karte (Altstadt und Laube): 17 Euro