22.07.2020 16:17

Regierungspräsidium leitet Planfeststellungsverfahren für Planänderungen am Neu- und Ausbau der B 33 ein

(Allensbach/Konstanz) Das Regierungspräsidium Freiburg hat für verschiedene Planänderungen an der B 33 zwischen Allensbach/West und dem Tunnel ...

Das Regierungspräsidium Freiburg hat für verschiedene Planänderungen an der B 33 zwischen Allensbach/West und dem Tunnel Waldsiedlung ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet. In diesem Verfahren werden die Planunterlagen mit den Änderungen vom 12. August bis zum 23. September in den Rathäusern der Gemeinden Allensbach und Reichenau ausgelegt. Die Auslegung soll allen Interessierten die Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Planung geben.



Das Planfeststellungsverfahren dient dazu, die 2007 genehmigte Planung für den Neu- und Ausbau der B 33 aufgrund geänderter Anforderungen und Zusagen im Rahmen des Verfahrens sowie zur Realisierung von Optimierungsmöglichkeiten in folgenden Punkten zu ändern:

Aufgrund einer Änderung der Sicherheitsstandards wird die Straßenbreite auf der gesamten Baustrecke zwischen Allensbach/West und dem Waldsiedlungstunnel von 20 Meter auf 21,50 Meter erhöht.
Entgegen der ursprünglichen Planung wird die Kreisstraße 6171 im Bereich der Kaltbrunner Straße nördlich der B 33 nicht verlegt, sondern verbleibt in der heutigen Lage.
Aufgrund einer Zusage im vorigen Planfeststellungsverfahren wurde die Gestaltung der Lärmschutzkonstruktion im Bereich der Kaltbrunner Straße und der Straße Im Reihetal verändert. Sie wird jetzt gestuft ausgeführt und erhält im oberen Bereich transparente Elemente.
Aufgrund von Zusagen aus dem Planfeststellungsverfahren wurde das Umleitungskonzept optimiert und die Umleitungsstrecke zwischen der Kaltbrunner Straße und dem Ostportal des geplanten Tunnels Röhrenberg umgeplant. Ziel war es, die Eingriffe möglichst gering zu halten und andererseits in Teilen eine Weiternutzung im Endzustand zu ermöglichen. Aus diesem Grund wurde auch die Radwegeführung zwischen Allensbach-Mitte und Allensbach-Ost geändert.
Zudem wird die südlich von Hegne geplante Gemeindeverbindungsstraße gestreckter trassiert.
Einige Bauwerke werden geändert und zusätzliche Bauwerke sind vorgesehen, insbesondere neue Fußgängerunterführungen im Bereich der Schmieder-Klinik und des Klosters Hegne.

Das Vorhaben umfasst zudem die Anpassung des Landschaftspflegerischen Begleitplans an die veränderten Eingriffe.



Die Auslegung wird in den Amtsblättern von Allensbach und Reichenau bekannt gemacht. Dort wird auch über den Auslegungsraum und die Möglichkeit zur Erhebung von Einwendungen informiert. Der Bekanntmachungstext sowie sämtliche Unterlagen (Pläne, Berichte und Gutachten) zu dem geplanten Vorhaben können ab dem Beginn der Auslegung am 12. August auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums unter „Aktuelles“ eingesehen und heruntergeladen werden: www.rp-freiburg.de