22.01.2019 17:09

16 neue Stiftungen 2018

(Karlsruhe) „Dass es trotz schwieriger Rahmenbedingungen im vergangenen Jahr zu einer erfreulich hohen Anzahl an Stiftungsgründungen gekommen ist, ist ein Beleg für den ungebrochenen Willen der Bürger, sich für das Gemeinwesen zu engagieren“, zeigte sich Regierungspräsidentin Nicolette Kressl bei der Vorstellung der Stiftungsstatistik am 22.1.2019 in Karlsruhe erfreut.

Ebenso positiv wertete sie die Ausstattung dieser Stiftungen mit gut 29 Millionen Euro Grundstockvermögen. Dieser Betrag bilde nicht nur einen wichtigen finanziellen Baustein bürgerschaftlichen Engagements. Diese beachtliche Summe ermögliche es den Stiftungen auch, in der anhaltenden Niedrigzinsphase nennenswerte Erträge zu erwirtschaften. So könne sichergestellt werden, dass für den jeweiligen Stiftungszweck ausreichende Mittel zur Verfügung stünden.

Mit einer Stiftung soll ein Anliegen gefördert werden, das dem Stifter besonders am Herzen liegt. So reichen die Stiftungszwecke von Wissenschaft, Kunst und Kultur über Tierschutz und Umweltschutz zu Bildung, Erziehung, und Förderung der Jugend- und Altenhilfe. Dieses breitgefächerte Spektrum zeigt das vielfältige Engagement in zentralen gesellschaftlichen Feldern, betonte Regierungspräsidentin Nicolette Kressl.

Im Regierungsbezirk Karlsruhe wurden im vergangenen Jahr 16 gemeinnützige Stiftungen anerkannt. Damit bewegt sich die Zahl der Neugründungen auf dem Niveau der Jahre 2015 und 2016 (2015: 17; 2016: 20), bleibt aber hinter den 30 Neugründungen im Jahr 2017 zurück. Das Grundstockvermögen der im Jahr 2018 neu gegründeten Stiftungen betrug insgesamt gut 29 Millionen Euro
(2016: 16,5 Millionen Euro; 2017: 36,2 Millionen Euro).
Die Gesamtzahl der Stiftungen im Regierungsbezirk Karlsruhe stieg durch die Neugründungen auf 801 (2017: 786). Wegen einer Sitzverlegung wurde eine Stiftung 2018 aus der Aufsicht des Regierungspräsidiums Karlsruhe entlassen. Von den 801 Stiftungen sind 740 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts, darunter 24 Bürgerstiftungen, 17 Stiftungen öffentlichen Rechts und 44 kommunale Stiftungen. Auffallend ist, dass wie bereits im Jahr 2017 im Vergleich zu den übrigen Stadtkreisen, die Stiftungen im Stadtkreis Karlsruhe am stärksten vertreten sind: Stadtkreis Karlsruhe: 150; Stadtkreis Mannheim: 112; Stadtkreis Heidelberg: 106; Stadtkreis Baden-Baden: 48; Stadtkreis Pforzheim: 36.

Nach wie vor gehen beim Regierungspräsidium Anfragen gerade von kleineren Stiftungen bezüglich einer Auflösung, beziehungsweise Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung ein. Dies ist Folge der andauernden Niedrigzinsphase, die sich bei Stiftungen, die nur mit vergleichsweise niedrigem Grundstockvermögen ausgestattet wurden, in geringer werdenden Erträgen auswirkt. Allerdings setzt eine Auflösung beziehungsweise Zusammenlegung von Gesetzes wegen voraus, dass die Erfüllung des Stiftungszwecks unmöglich geworden oder das Gemeinwohl gefährdet ist, was nur in seltenen Fällen zutrifft.

„Ich freue mich feststellen zu können, dass trotz der Niedrigzinsphase eine große Bereitschaft der Menschen für zivilgesellschaftliches Engagement vorhanden ist. Auch weiterhin wird das Regierungspräsidium seinen Beitrag zu einem stiftungsfreundlichen Klima leisten“, erklärte die Karlsruher Regierungspräsidentin Nicolette Kressl.

Die 16 neu anerkannten Stiftungen verteilen sich wie folgt auf die Stadt- und Landkreise:

Stadtkreise

Karlsruhe
3
Heidelberg
3
Mannheim
1
Baden-Baden
1

Landkreise

Rhein-Neckar-Kreis
3
Landkreis Freudenstadrt
-
Enzkreis
-
Landkreis Karlsruhe
1
Neckar-Odenwald-Kreis
1
Landkreis Rastatt
3


Hintergrund:
Im Rahmen der Stiftungsaufsicht berät das Regierungspräsidium potentielle Stifterinnen und Stifter bei der Gründung einer Stiftung ebenso wie nach der Gründung bei der Verwaltung einer anerkannten Stiftung. In der Regel stehen dabei Fragen der Ausstattung der Stiftung mit Vermögenswerten, die Erarbeitung einer Satzung, die Verwirklichung des Stiftungszwecks sowie die Rechnungslegung im Vordergrund.