Kurioses Ende einer Fahrt in den Urlaub
(Rheinmünster) Anders als erwartet verlief jetzt für drei Damen der Beginn einer Urlaubsreise am Baden-Airpark in Rheinmünster.
Eigentlich wollten sie vom
Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden am Dienstag zur Erholung nach Kroatien fliegen. Ein
aufmerksamer Beamter des Polizeipostens Flughafen überprüfte jedoch bei der
Anfahrt das Kennzeichen des benutzten Autos der Reisegruppe. Hierbei stellte er
fest, dass der Versicherungsschutz bereits seit dem 22.04.2020 erloschen und das
Kennzeichen von der Zulassungsstelle zur Zwangsentstempelung ausgeschrieben
worden war. Nach der Entstempelung der Kennzeichen und Einziehung des
Fahrzeugscheines wurde die Weiterfahrt untersagt, der Audi musste
kostenpflichtig am Baden-Airpark stehen bleiben. Die weiteren polizeilichen
Überprüfungen ergaben, dass der 24 Jahre alten Fahrerin bereits 2019 deren
Fahrerlaubnis entzogen wurde und sie zudem mit einem Fahrverbot belegt worden
war. Die Halterin des Audi saß als Beifahrerin im Wagen. Neben den Strafanzeigen
gegen die Fahrerin und Fahrzeughalterin wegen eines Verstoßes gegen das
Pflichtversicherungsgesetz, folgen nun auch noch Strafanzeigen wegen Fahrens
ohne Fahrerlaubnis und Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Weil das
Flugzeug zwischenzeitlich bereits in Richtung Süden gestartet war, musste sich
das Trio von einem Bekannten abholen lassen. Ob die so unfreiwillig eingesparten
Urlaubsgelder für die zu erwartenden Strafen der Staatsanwaltschaft Baden-Baden
ausreichen, wird sich zeigen.