Berufung
(Bötzingen) Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) legt gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg (VG) zum Steinbruch bei Bötzingen Berufung ein. Ziel sei es, im Berufungsverfahren am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) einige Punkte des Urteils von grundsätzlicher Bedeutung zu klären, teilte das RP mit.
Das Gericht habe selbst wegen der obergerichtlich noch nicht geklärten Frage des Zeitpunkts der Grundabtretungsprognose die Berufung zugelassen. Die Klärung durch den VGH sei im Hinblick auf die landesweite Zuständigkeit des im RP angesiedelten Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) ein notwendiger Schritt. Ungeachtet dessen enthalte das Urteil des VG Freiburg insbesondere auch Ausführungen zur Bindungswirkung des Regionalplans, die die Freiburger Behörde nicht teile, die aber für die Weiterführung des Verfahrens von entscheidender Bedeutung seien. Das RP halte auch deshalb eine Klarstellung durch den VGH in Mannheim für erforderlich.
Das VG Freiburg hatte Ende November entschieden, dass das RP das Verfahren für einen Rahmenbetriebsplan zum Steinbruch bei Bötzingen wiederaufnehmen müsse. Es hatte damit einer Klage der Firma Hauri stattgegeben.