Der Grosse Rat tagt
(Basel) Der Grosse Rat beschliesst in der Märzsitzung über eine bessere Gesetzesgrundlage für familienergänzende Tagesstrukturen und ...
Der Grosse Rat beschliesst in der Märzsitzung über eine bessere Gesetzesgrundlage für familienergänzende Tagesstrukturen und Ferienangebote. Weitere Vorlagen am 6. und 13. März betreffen Soziales Wohnen für Menschen in schwieriger Lebenssituation sowie Staatsbeiträge für die Tourismus- und Standortförderung.
Der Grosse Rat beschliesst zunächst über das weitere Vorgehen zu vier Volksinitiativen.
Tagesstrukturen und Ferienangebote
Familienergänzende Tagesstrukturen und Ferienangebote sind im Schulgesetz bisher lückenhaft geregelt. Der Regierungsrat beantragt, verschiedene Aspekte des Anspruchs von Eltern auf Tagesbetreuung und Ferienangebote, die bis anhin auf Verordnungsstufe geregelt sind, im Schulgesetz zu konkretisieren. So wird gesetzlich festgehalten, dass Kanton und Gemeinden bedarfsgerechte Tagesstrukturangebote bereithalten und mit einem pädagogischen Konzept betreiben. Zudem werden auf Primarstufe an mindestens zwölf Wochen Ferienangebote garantiert. Als Neuerung sollen in Basel-Stadt wohnhafte Kinder, die eine Privatschule besuchen, gleichen Zugang zu Ferienangeboten erhalten wie Kinder, welche die Volksschule besuchen. Aktuell können Kinder von Privatschulen nur von Tagesferien profitieren, wenn das Angebot nicht ausgebucht ist, und Eltern bezahlen einen höheren Preis. Schliesslich sollen die Tagesstrukturen in den Schulräten eine feste Vertretung erhalten. Mit den Gesetzesänderungen setzt der Regierungsrat die Forderungen von drei Motionen des Grossen Rates um. Die Bildungs- und Kulturkommission äussert mit 11 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung Zustimmung. Ein Teil der Kommission hätte sich ein eigenes Gesetz für das familienergänzende Tagesstrukturangebot gewünscht. Ein 4:8-Minderheit beantragte zudem, nicht nur die Ferienangebote, sondern in Ausnahmefällen auch die Tagesstrukturen für Kinder von Privatschulen zu öffnen.
Massnahmen für Soziales Wohnen
Menschen in prekärer Lebenssituation, etwa Suchtkranke, Menschen mit psychischen oder physischen Problemen oder Obdachlose, haben es auf dem freien Wohnungsmarkt besonders schwer. Insbesondere die Volksinitiative «Recht auf Wohnen», welche die Stimmbevölkerung 2018 annahm, verpflichtet den Kanton dazu abzusichern, dass die Bevölkerung angemessenen und bezahlbaren Wohnraum finden kann. Für vier Massnahmen zur Unterstützung des «Sozialen Wohnens» beantragt der Regierungsrat nun knapp 4,5 Mio. Franken (2024–2027). Eine organisatorisch der Sozialhilfe unterstellte Kompetenzstelle Soziales Wohnen soll Wohnraum vermitteln und Vermieterinnen und Vermieter unterstützen. Sie soll auch Hilfestellungen wie Mietzinsgarantien oder ambulante Wohnbegleitung vermitteln können. Weiter geht es um die zwei Angebote «Housing First» und «Housing First Plus»: Ersteres Angebot, das bisher als Pilotprojekt der Heilsarmee obdachlosen Menschen wieder zu einer eigenständigen Wohnung verhilft, soll erweitert werden. Mit «Housing First Plus» soll ausserdem ein Haus für Menschen entstehen, die keine Wohnung haben und denen es schwerfällt, alleine zu leben. Für diese vierte Massnahme ist mit 3 Mio. Franken der grösste Ausgabenanteil vorgesehen. Einsparungen sollten sich durch die geplante Überführung der Frauennotschlafstelle in das Projekt ergeben. Die Gesundheits- und Sozialkommission unterstützt alle Massnahmen einstimmig. Mit Blick auf die schwierige Wohnungssuche für besonders benachteiligte Menschen wünscht sie sich von Immobilien Basel-Stadt eine aktivere Rolle.
Staatsbeiträge für Basel Tourismus
Basel Tourismus ist die zentrale Tourismusförderin im Kanton. Sie hat um höhere Staatsbeiträge ersucht. Der Regierungsrat will 2024/2025 beim bisherigen Beitrag von 1,9 Mio. Franken bleiben und lediglich für 2026/2027 jährlich 50'000 Franken mehr gewähren, als Abgeltung für die Administration des elektronischen Logiernächtemanagements (eLM), welche Basel Tourismus seit 2021 übernimmt. Der Regierungsrat verweist auf ausserordentliche Staatsbeiträge, die Basel Tourismus aufgrund der Pandemie erhielt und die den Ertragsausfall weit mehr als kompensierten. Die Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) will Basel Tourismus stärker entgegenkommen, um neue Leistungen im Nachhaltigkeitsbereich oder bei der Willkommenskultur bei Grossanlässen wie der ART Basel nicht zu gefährden. Sie beantragt, Basel Tourismus die Administration des eLM bereits ab 2024 mit jährlich 50'000 Franken abzugelten. Für 2027 soll Basel Tourismus zur Stärkung der Reserven zusätzliche 200'000 Franken erhalten. Gegenüber dem Regierungsrat will die WAK Basel Tourismus also mit 300'000 Franken mehr unterstützen, insgesamt mit 8 Mio. Franken. Ein Antrag für eine weitere Erhöhung der Beiträge unterlag in der Kommission.
Staatsbeiträge für BaselArea
Für die Organisation BaselArea, die für die regionale Innovationsförderung und die Standortpromotion zuständig ist, beantragt der Regierungsrat gut 4,6 Mio. Franken (2024–2027). Ab 2025 sollen die Betriebsbeiträge um 250'000 Franken auf 1,2 Mio. Franken erhöht werden, damit BaselArea die Aktivitäten in den USA ausbauen kann; dazu kommt ein Teuerungsausgleich. Die WAK ist einverstanden. BaselArea wird neben Basel-Stadt von den Kantonen Basel-Landschaft und Jura sowie dem Bund mitfinanziert.
Petitionen und parlamentarische Vorstösse
Zwei vom Jungen Rat eingereichte Petitionen fordern an den Sekundarschulen einen obligatorischen Workshop zum Thema Umwelt/Nachhaltigkeit und ein obligatorisches Aufklärungs- und Präventionsprogramm gegen allgemeine und sexuelle Belästigung. Die Petitionskommission unterstützt grundsätzlich beide Anliegen. Sie möchte, dass Umwelt und Nachhaltigkeit in geeigneter Form zu einem obligatorischen Bestandteil des Lehrplans werden. Dass zur Prävention vor sexualisierter Gewalt an der Sekundarschule kein flächendeckendes Angebot existiert, erachtet die Kommission als unbefriedigend. Sie verweist diesbezüglich auf einen hängigen parlamentarischen Vorstoss.
Eine vom Verein Recht auf Wohnen eingereichte Petition fordert, dass der Kanton unverzüglich eine Offensive startet zur Umnutzung leerstehender Bürogebäude zu Wohnraum, der für alle bezahlbar ist. Die Petitionskommission vermutet, dass eine solche Umwandlung überproportional aufwändig und teuer wäre. Sie möchte vom Regierungsrat Alternativlösungen aufgezeigt erhalten und wissen, ob der Kanton über Liegenschaften verfügt, die sich zur Umnutzung in Wohngebäude eignen.
Unter den parlamentarischen Vorstössen findet sich eine Motion, die das Areal Horburg mit den Ciba-Häusern neu denken und den Kanton zum Kauf des Areals verpflichten will. Der Grosse Rat hat den Horburg-Bebauungsplan, der ein Hochhaus vorsah, in der Dezembersession zurückgewiesen. Ein Anzug regt zudem an, das Horburg-Parking als Quartierparking zu nutzen.