Erste Schilder hängen
(Oberried) Mehr als drei Prozent der Flächen im Biosphärengebiet Schwarzwald sind Kernzonen, in denen die Natur sich selbst überlassen bleibt. Nun sind die ersten Schilder in den Bannwäldern im St. Wilhelmer Tal auf Gemarkung Oberried angebracht worden.
Damit sollen die Waldbesucherinnen und Waldbesucher auf den Schutzstatus hingewiesen werden, damit sich die wertvollen Lebensräume für Pflanzen und Tiere ungestört entwickeln können. Eine Holznutzung findet in den Kernzonen nicht statt.
„Die Kernzonen sind so etwas wie die Referenz des Biosphärengebiets Schwarzwald. Hier können natürliche Prozesse ohne menschlichen Einfluss ablaufen, Tiere und Pflanzen werden gezielt geschützt und Gäste wie Wissenschaftler können etwas lernen oder forschen“, erläutert Geschäftsführer Walter Kemkes bei einem Vor-Ort-Termin. Manuela Bacher-Winterhalter vom Fachbereich für Landnutzung, Revierförster Iso Schmid und Walter Kemkes machten sich jetzt ein Bild im St. Wilhelmer Tal. Hier befindet sich zum Beispiel mit dem Bannwald „Napf“ einer der ältesten Bereiche, die schon seit 1955 nicht mehr forstwirtschaftlich genutzt werden.
„Hier kann sich die Natur nach ihren Gesetzen entwickeln. Das heißt, Totholz wird nicht abgeräumt und kann so wertvoller Lebensraum für Insekten, Vögel und Pflanzen werden. Eine solche Wildnis ist in Deutschland extrem selten und sehr wertvoll“, erläutert Kemkes. Der Bannwald „Napf“ erstreckt sich vom St. Wilhelmer Tal bis zum Feldberg und ist mit knapp 200 Hektar eine der größten Kernzonen im Biosphärengebiet. Auch topographisch bietet sie mit Höhenunterschieden von bis zu 400 Metern eine eindrucksvolle Kulisse.
Hintergrundinformationen:
Von den etwa 63.000 Hektar Fläche des Biosphärengebiets sind 2094 Hektar Kernzonen. Sie liegen zu etwa zwei Dritteln im Staatswald und zu etwa einem Drittel im Kommunalwald. Fast die Hälfte hat zusätzlich noch einen Schutzstatus als Bannwald. Der Großteil der Kernzonen besteht aus naturnahen Bergmischwäldern. Sie sind sehr unterschiedlich in Größe und Struktur und dienen der Biotop-Vernetzung, damit Pflanzen und Tiere sich auch verbreiten können.
Es gibt ein allgemeines Betretungsrecht für den Wald, dass in den Kernzonen eingeschränkt ist. So dürfen markierte Wege und Pfade nicht verlassen werden, offenes Feuer und campen sind nicht gestattet und Tiere oder Pflanzen dürfen nicht gestört oder gesammelt werden.