Neues Naturschutzgebiet „Murbacher Ried“
(Gottmadingen) Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer hat am Donnerstag die Verordnung für das neue Naturschutzgebiet „Murbacher Ried“ ...
Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer hat am Donnerstag die Verordnung für das neue Naturschutzgebiet „Murbacher Ried“ (Kreis Konstanz) unterzeichnet. Auf gut elf Hektar wird damit ein wertvolles Moor- und Feuchtgebiet langfristig geschützt. Die Fläche liegt am Fuße des Rauhenbergs beim Gottmadinger Ortsteil Murbach auf Gemarkung Randegg, unmittelbar an der Grenze zur Schweiz. Das Naturschutzgebiet ist gleichzeitig Teil des knapp 400 Hektar großen Flora-Fauna-Habitat-(FFH-) Gebiets Gottmadinger Eck.
„Das Murbacher Ried gehört zu den wenigen Moor- und Feuchtgebieten mit hervorragender Ausprägung, die wir in Baden-Württemberg noch haben. Mit seiner Ausweisung zum Naturschutzgebiet leisten wir nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Erhalt vieler gefährdeter Arten und Lebensräume in unserer Region, sondern auch zum Klimaschutz“, erklärte Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer. Sie hob die konstruktive Zusammenarbeit mit den Akteuren vor Ort hervor, insbesondere durch Michael Klinger, Bürgermeister der Gemeinde Gottmadingen. Schäfer wies darauf hin, dass die Unterschutzstellung keine Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger mit sich bringe. Die Wege im Murbacher Ried können weiterhin genutzt werden.
Das Murbacher Ried beherbergt gefährdete Lebensraumtypen wie kalkreiche Niedermoore, kalkreiche Sümpfe mit Schneidried und Pfeifengraswiesen sowie etwa 22 Pflanzenarten der Roten Liste Baden-Württembergs wie Wollgras, seltene Seggen-Arten, Orchideen, Fieberklee oder Sumpf-Blutauge. Gleichzeitig dient das Gebiet als Lebensraum zahlreicher gefährdeter oder stark gefährdeter Tierarten wie Amphibien und Reptilien, Heuschrecken, Laufkäfer und Spinnen.
„Das neue Naturschutzgebiet erfüllt wichtige Funktionen für den Arten- und Biotopschutz und nimmt diesbezüglich in der in weiten Teilen landwirtschaftlich genutzten Landschaft eine Sonderstellung ein“, so Susanne Wolfer, die zuständige Fachreferentin im Regierungspräsidium. Als Schutzzweck nenne die Verordnung deshalb auch die Erhaltung und Entwicklung der strukturreichen Landschaft mit vielfältig ausgeprägten Feuchtbiotopen, Wiesen und Weiden mittlerer Standorte und Gehölzbeständen. Wolfer erklärte, dass die besonders schutzwürdigen zentralen Bereiche des Gebiets jetzt schon durch regelmäßige Pflegemaßnahmen offen gehalten werden. „Das angrenzende Wirtschaftsgrünland unterliegt einer extensiven Mähwiesen-Nutzung und einer mäßig intensiven Beweidung, die auch weiterhin stattfinden kann und soll.“
Ins Blickfeld des Naturschutzes rückte das Murbacher Ried bereits in den 1980ern, als der BUND einen Antrag auf Unterschutzstellung stellte. Für die Unterschutzstellung und vor allem für die im Sinne des Naturschutzes positiven Entwicklung des Gebietes durch entsprechende Nutzung und Pflege war das Flurneuordnungsverfahren Gottmadingen-Randegg-Murbach sehr förderlich, da sich nach der Neuzuteilung der Grundstücke rund 94 Prozent der Fläche im Landeseigentum befindet.