Maskenpflicht im Nahverkehr
(Freiburg) Von kommendem Montag an gilt gemäß einer Verordnung des Landes Baden-Württemberg an Haltestellen und in Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehres eine Maskenpflicht.
Das bedeutet, dass Fahrgäste in diesen Bereichen Mund und Nase bedeckt halten müssen. Als Mund- und Nasenbedeckungen reicht eine sogenannte Alltags-Maske, wie sie selbst hergestellt werden kann oder auch an vielen Stellen zu erwerben ist. Ersatzweise können auch Schals, Tücher oder sogenannte Buffs (Schlauchschals) verwendet werden.
Die Freiburger Verkehrs AG (VAG) hat bereits seit dem 20. April – zeitgleich mit der jüngsten Fahrplanerweiterung – eine Mund-Nase-Bedeckung empfohlen. Seither hat die VAG ihre Kundinnen und Kunden über Displays in Haltestellenbereichen und Fahrzeugen sowie über die Sozialen Medien neben den Verhaltenshinweisen und Hygienetipps auch darum gebeten, einen Mundschutz zu tragen. Aus dieser Bitte wird von kommendem Montag, 29. April, an eine Pflicht.
Die VAG appelliert eindringlich daran den Vorgaben der Verordnung nachzukommen und verweist darauf, dass es durch die dafür zuständigen hoheitlichen Behörden jederzeit an Haltestellen oder in Fahrzeugen zu entsprechenden Kontrollen kommen kann.