Ordinariat beurlaubt Geistlichen wegen Missbrauchsvorwurf
(Freiburg) Das Erzbischöfliche Ordinariat Freiburg teilt mit Bedauern mit, dass gegen einen weiteren Geistlichen aus der Erzdiözese eine ...
Das Erzbischöfliche Ordinariat Freiburg teilt mit Bedauern mit, dass gegen einen weiteren Geistlichen aus der Erzdiözese eine Anzeige wegen Grenzverletzungen und sexuellen Missbrauchs erstattet wurde. Der Vorwurf bezieht sich auf einen Fall in den 90er Jahren. In Abstimmung mit dem Opfer hat das Erzbischöfliche Ordinariat bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet. Parallel wird gegen den Priester ein kirchenrechtliches Verfahren eingeleitet. Für die Dauer der Verfahren ist dem beschuldigten Geistlichen die Ausübung priesterlicher Dienste untersagt. Vor einem möglichen erneuten Einsatz in der Seelsorge sehen die geltenden Bestimmungen zudem vor, sich einer psychiatrischen Begutachtung zu unterziehen.
Der Leitung der Erzdiözese ist bewusst, dass ihr konsequentes Handeln, das vor Ort zu einer Vakanz führt, für die betroffene Gemeinde eine überraschende und schockierende Nachricht darstellt. Eine Alternative dazu gibt es aber nicht. Solange ein Verfahren aufgrund der erwähnten Vorwürfe läuft, kann ein Priester nach Maßgabe der Ordnung der Deutschen Bischofskonferenz keine seelsorgerlichen Aufgaben ausüben. Hier sieht sich das Erzbischöfliche Ordinariat gegenüber den von sexuellem Missbrauch betroffenen Menschen in der Verantwortung – unabhängig davon, dass auch für jeden Beschuldigten bis zum Abschluss der Untersuchungen die Unschuldsvermutung gilt.
Mit Blick auf sämtliche Opfer sexuellen Missbrauches bittet das Ordinariat zudem darum, sich mit Spekulationen und Vermutungen zurückzuhalten. Berichterstattungen und Diskussionen zu der Thematik sind für viele Betroffene und Angehörige zwar wichtig, um die Gesellschaft für das Thema zu sensibilisieren, sie können aber auch alte Wunden aufreißen und für die Betroffenen sehr schmerzhaft sein. Das Erzbischöfliche Ordinariat bittet um Verständnis dafür, dass aus Gründen des Daten- bzw. Persönlichkeitsschutzes keine Angaben gemacht werden können, die auf eine konkrete Person schließen lassen.
Das Erzbischöfliche Ordinariat nimmt alle derartigen Anzeigen sehr ernst und ergreift alle notwendigen rechtlichen Schritte, inklusive Einschaltung der Behörden. Die externen Missbrauchsbeauftragten der Erzdiözese überprüfen in einem solchen Fall alle Vorwürfe, informieren die Betroffenen sexueller Gewalt über ihre Rechte und stehen ihnen zur Seite.