24.03.2025 21:52

In der Stadt sollen die Autos noch langsamer rollen

(Freiburg) In Freiburg ist es an vielen Stellen zu laut. Da an diesen Straßenabschnitten Menschen wohnen, ist die Verwaltung rechtlich verpflichtet, etwas dagegen zu tun.

Daher müssen Autos an den betroffenen Straßen in Zukunft langsamer fahren. Das sieht der Entwurf des Lärmaktionsplans (LAP) vor, über den der Gemeinderat Anfang Mai entscheidet.

Mit den neuen Regelungen schützt die Verwaltung die Menschen in der Stadt wirksam und kostengünstig vor gesundheitsschädlichem Lärm. Das Garten- und Tiefbauamt wird die neuen Regeln ab Herbst Schritt für Schritt umsetzen. Begonnen wird an den Stellen, an denen heute teils unübersichtliche Regeln zur Höchstgeschwindigkeit gelten. So gilt momentan in der Merzhauser Straße in südlicher Fahrtrichtung nachts Tempo 30 – auf einem kurzen Abschnitt aber auch tagsüber. In Zukunft ist die Geschwindigkeit hier rund um die Uhr auf 30 km/h beschränkt.

Mobilitätsbürgermeister Martin Haag betont: „Rechtlich sind wir verpflichtet, etwas gegen den Lärm zu tun. Da ist die Begrenzung der Geschwindigkeit auf viel befahrenen Straßen ein effektives Mittel. Ich bin aber überzeugt davon, dass wir damit nicht nur etwas gegen den Lärm tun, sondern unsere Stadt insgesamt lebenswerter machen. Unser Ziel bleibt weiterhin bis auf einzelne Hauptverkehrsstraßen ein Tempolimit von 30 km/h, für das wir uns seit 2021 mit der Initiative für lebenswerte Städte einsetzen.“

Wo ist es besonders laut?
Im Auftrag des Garten- und Tiefbauamts hat ein Planungsbüro analysiert, wo es in Freiburg zu laut ist. Die Fachleute haben dabei alle viel befahrenen Straßen mit mehr als 4000 Kfz pro Tag in den Blick genommen. Außerdem haben sie den Lärm entlang der Eisenbahn- und Stadtbahnstrecken und im Umfeld industrieller Gewerbebetriebe ermittelt. Das Ergebnis: Rund 17.000 Menschen wohnen an Straßenabschnitten, deren Lärmpegel tagsüber 65 Dezibel oder nachts 55 Dezibel überschreiten. Zudem sind rund 6.700 Menschen im gleichen Ausmaß von Lärm durch Schienenverkehr betroffen.

Ab wann muss die Stadt etwas gegen den Lärm tun?
Als Auslösewerte hat der Gemeinderat 65 / 55 Dezibel beschlossen, ab denen Verkehrslärm rechtlich als gesundheitskritisch eingestuft wird. Wenn diese überschritten sind, gelten Straßen als Belastungsachsen. Dort prüft die Stadt, was man gegen den Lärm tun kann. Auf einigen Streckenabschnitten betragen die Lärmpegel sogar mehr als 70 Dezibel am Tag oder 60 Dezibel in der Nacht. Lärmbelastungen in dieser Höhe werden juristisch als gesundheitsgefährdend eingestuft und berühren das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Hier ist die Stadt rechtlich verpflichtet, Lärmminderungsmaßnahmen zu ergreifen, wenn nicht sehr gravierende Gründe dagegensprechen. Ein solcher Grund kann zum Beispiel die Verlagerung des Lärmproblems auf andere Straßen sein.

Wie lässt sich Lärm reduzieren?
Die Verwaltung hat verschiedene Maßnahmen zur Lärmreduktion geprüft. Viele davon wären allerdings teuer oder erforderten eine lange Planung. Lärmschutzwände sind an vielen Stadtstraßen aus verschiedenen Gründen in der Regel nicht umsetzbar. An anderen Straßen wie der Westrandstraße oder den Autobahnzubringern sind sie grundsätzlich möglich – allerdings ist ihre Umsetzung langwierig und kostspielig. Fahrbahnerneuerungen mit lärmminderndem Asphalt kann die Verwaltung nur nach und nach umsetzen. Eine weitere Möglichkeit, Lärm zu verringern, ist es, den Verkehr in weniger sensible Bereiche zu verlagern. Das ist für die Zähringer Straße durch die B3-Umfahrung/Ausbau Isfahanallee und für die B 31 im Innenstadtbereich durch den Stadttunnel geplant. Auch diese beiden Vorhaben benötigen noch viel Zeit für Planung und Planrechtsverfahren. Am wirksamsten, schnellsten und kostengünstigsten lässt sich Lärm senken, indem die Geschwindigkeit reduziert wird.

Die Fachleute haben deshalb im Rahmen des Lärmaktionsplans für die 28 Belastungsachsen untersucht, ob Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen sinnvoll sind und ob die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Heute müssen bereits bei deutlich geringeren Belastungen als noch vor zehn Jahren Maßnahmen zur Minderung ergriffen werden. Die Rechtsprechung berücksichtigt hier, dass mittlerweile klarer ist, wie sehr Lärm unserer Gesundheit schadet. Im Ergebnis sieht der Entwurf des LAP vor, dass die Höchstgeschwindigkeit auf vielen Strecken in der Stadt gesenkt wird.

Gibt es bald noch mehr Verkehrsschilder?
Die Verwaltung wird neue Spielräume in der STVO sowie der aktuellen Rechtsprechung nutzen, um zunächst das Durcheinander von zeitlich unterschiedlichen Regelungen zu reduzieren und so mehr Klarheit für die Verkehrsteilnehmenden zu schaffen. Außerdem geht sie die Streckenabschnitte an, in den besonders hohe Lärmbelastungen vorliegen. Zum Beispiel soll auf der Eschholzstraße nördlich der Dreisam zukünftig auch tagsüber Tempo 30 gelten.

Die Autobahn im Bereich von Hochdorf und Benzhausen ist ein Sonderfall. Hier stellt der LAP ebenfalls Handlungsbedarf fest. Konkrete Maßnahmen hierfür will die Stadtverwaltung mit der Autobahn GmbH abstimmen.

Gegen Schienenverkehrslärm kann die Stadtverwaltung wenig tun, denn für die Haupt-Eisenbahnstrecken (Rheintalbahn, Güterbahnstrecke) ist das Eisenbahnbundesamt zuständig; die Stadt hat hier keine Handhabe. Bei den Eisenbahn-Nebenstrecken ist die Stadt zwar formal zuständig, kann die Bahn aber nicht anweisen, aktiv zu werden. Lärm erzeugen auch die Stadtbahnen. Die VAG ist seit Jahren aktiv, um das zu verbessern: Rasengleiskörper und auf Gummi gelagerte Schienen sind schon lange Standard bei der VAG. Neuere Fahrzeuge verfügen über besonders leise Bremsen, Schallabsorber an den Rädern und automatische Schmiereinrichtungen zur Vermeidung von Kurven-Quietschen. Doch dort, wo die Bahn nah an Gebäuden entlangfährt (Bertoldstraße, Salzstraße, Schwarzwaldstraße), bleiben die Lärmbelastungen hoch.

Wie geht es weiter?
Zunächst wird der Gemeinderat Anfang Mai entscheiden. Dann folgt die Offenlage des Plan-Entwurfs sowie die Anhörung anderer Behörden. Im Herbst kann der Gemeinderat die Fortschreibung des Plans endgültig beschließen. Danach wird in den folgenden Monaten die Umsetzung Schritt für Schritt erfolgen. Mit den neuen Regelungen müssen nicht nur Schilder ausgetauscht werden, sondern auch die Programme der Ampeln an die neuen Geschwindigkeiten angepasst werden.