25.01.2021 11:32

Digitalisierung der Schulen kommt voran

(Konstanz) Die Corona-Pandemie hat der Digitalisierung in vielen Bereichen einen Anschub gegeben – so auch bei der Digitalisierung in den Schulen.

Die Situation vor Corona

Bereits vor Corona war die Digitalisierung an Schulen ein wichtiges Thema in der Politik. Im Mai 2019 brachten Bund und Länder den DigitalPakt Schule auf den Weg, der für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen sollte. Die Gelder waren zu diesem Zeitpunkt vor allem für die Infrastruktur, also für Verkabelungen, Einrichtung der Netze, Präsentationstechnik usw. vorgesehen. Nur maximal 20 Prozent der Investitionssumme oder 25.000 Euro pro Schule durften für die Beschaffung mobiler Endgeräte wie Tablets oder Laptops eingesetzt werden. Denn zuerst sollten die Voraussetzungen für deren Nutzung geschaffen werden, da für die Ausstattung mit mobilen Endgeräten und dem dafür erforderlichen WLAN eine strukturierte EDV-Gebäudeverkabelung in den Schulgebäuden notwendig ist. Zudem konnten Anträge auf diese Mittel nur dann gestellt werden, wenn ein Medienentwicklungsplan für die Schule in Zusammenarbeit mit dem Schulträger erstellt wurde. Mobile Endgeräte ohne ausreichende Verkabelung und Internetverbindung nützen nicht viel für das digitale Lernen und ohne ein umfassendes Medienkonzept macht auch eine Ausstattung mit Geräten nicht viel Sinn. Insgesamt 4 Millionen Euro können von den DigitalPakt-Mitteln an die Konstanzer Schulen gehen. Die zu erarbeitenden Konzepte waren ursprünglich mit allen Planungs- und Ausschreibungsverfahren auf eine systematische Entwicklung über vier bis fünf Jahre ausgelegt.

Die Situation nach Corona

Doch mit dem Coronavirus kam alles anders: Die Anforderungen änderten sich praktisch von einem Tag auf den anderen und machten den Einsatz mobiler Endgeräte für SchülerInnen zu Hause im Fernunterricht oder Homeschooling sowie Mikros, Kameras, Videokonferenztools und außerdem leistungsfähigere Internetverbindungen für die Unterrichtsübertragung aus der Schule notwendig – und das alles am besten sofort.

Bund und Länder passten die Rahmenbedingungen des DigitalPakts an und brachten weitere Förderprogramme in kürzester Zeit auf den Weg. Inzwischen dürfen zur Unterstützung des Homeschoolings weitere digitale Ausstattungen zusammen mit Investitionen in die Infrastruktur beantragt und gefördert werden und schon vor Abschluss der Medienentwicklungspläne können Mittel aus dem DigitalPakt abgerufen werden. Die Verpflichtung, diesen Plan zu erstellen, besteht aber weiterhin.

So sieht beispielsweise das zukünftige medienpädagogische Konzept der Konstanzer Grundschulen, das in Zusammenarbeit mit dem Kreismedienzentrum Konstanz erstellt wurde, folgende Grundausstattung für die Klassenräume vor:

• Kreidetafeln werden zur pädagogisch didaktischen Mischung von analogen Fertigkeiten mit digitalen Projektarbeiten beibehalten,

• ein digitales, nicht interaktives, Display zur Präsentation von digitalen Inhalten oder Projekten mit digitalen Endgeräten wie Tablets oder Dokumentenkamera,

• eine Grundausstattung von Tablets pro Klasse wird an jeder Grundschule um zusätzliche Geräte ergänzt, um im Bedarfsfall mit einem kompletten Klassensatz mit Geräten für alle SchülerInnen arbeiten zu können.

In Konstanz erfolgten erste Beantragungen der DigitalPakt-Fördermittel für einzelne Grundschulen Anfang 2021, erste Ausschreibungen der Ausstattung und Beschaffungen folgen dann im Sommer 2021.

Die weiterführenden Schulen erarbeiten – auch mit den Erfahrungen und Anforderungen der Schulschließungsphasen der Corona-Pandemie – ihre Konzepte für die Medienentwicklungsplanungen zum Ausbau der bisherigen Technik mit der Zielsetzung interaktiven, digitalen Arbeitens in Klassen- und Fachräumen. Nach den Abstimmungen mit der Stadt Konstanz als Schulträger sollen auch hier die Anträge auf Fördermittel aus dem DigitalPakt gestellt werden.

Weitere Förderprogramme

„Sofortausstattungsprogramm“: Das erste Programm als Ergänzung zum DigitalPakt Schule umfasst in Baden-Württemberg insgesamt 130 Mio. Euro. Davon können Kameras, Mikros und Endgeräte für den Fernunterricht sowie Leihgeräte für SchülerInnen beschafft oder Unterrichtsmaterialien dafür erstellt werden. Bei allen Schulen wurde abgefragt, welche SchülerInnen zu Hause kein mobiles Endgerät für den Fernunterricht zur Verfügung haben. Das Ergebnis lag bei rund 14 Prozent.

Die erste Charge Leihgeräte mit 400 von insgesamt 1.175 Stück ist im November 2020 eingetroffen und wurde an die weiterführenden Schulen verteilt. Der zweite Teil der Bestellung ist nach den Weihnachtsferien geliefert worden und wird nach der Grundinstallation an die weiterführenden und an die Grundschulen ausgegeben.

Förderprogramm „Unterstützung der Schulen“: Der Fokus dieses Förderprogramms des Landes liegt zum einem auf Anschaffungen im Zusammenhang mit raumlufthygienischen Maßnahmen zur Gesunderhaltung an Schulen und ergänzt zudem den bisherigen Maßnahmenkatalog des DigitalPakts. Zum anderen sind auch weitere Maßnahmen im Rahmen der Digitalisierung möglich, sofern keine oder keine Förderung mehr aus den Mitteln des DigitalPakts Schule und seiner Zusatzprogramme möglich ist. Insgesamt wurden in Baden-Württemberg dafür 40 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

Mit den Geschäftsführenden SchulleiterInnen hat die Stadt Konstanz für die in Konstanz verfügbaren Mittel einen „Warenkorb“ für die Schulen zusammengestellt, in dessen Rahmen beispielsweise CO2-Ampeln, Plexiglas- und Schutzscheiben für Lehrkräfte, Raumluftreinigungsgeräte (nur ausnahmsweise in Einzelfällen nach Vor-Ort-Prüfung), Lizenzen für einen Messenger-Dienst oder Kommunikationsplattform, WLAN-Access-Points und auch weitere digitale Endgeräte beschafft werden können. FFP-Schutzmasken für Lehrkräfte und SchülerInnen im Grundschulbereich, die vom Land bisher keine Schutzmasken erhalten haben, wurden vom Kultusministerium jedoch von einer Beschaffung durch das Sonderbudget ausgeschlossen. Insgesamt stehen Konstanz 198.151 Euro zur Verfügung. Davon bekommt jede Schule nach Schülerzahl ein festes Budget, das sie nach ihrem Bedarf über den Warenkorb einsetzen kann.

„Lehrerausstattungsprogramm“: Mit diesem einmaligen Programm sollen mobile Endgeräte für die LehrerInnen beschafft werden. Dieses Programm des Bundes ist grundsätzlich ein Novum. Denn für die Ausstattung der Lehrkräfte ist grundsätzlich nicht der Schulträger, sondern das Land verantwortlich. Die Mittel aus dem Förderprogramm bekommt aber nun der Schulträger und damit die Stadt Konstanz zur Verfügung gestellt. Daraus ergibt sich die Problematik, dass die Folgefinanzierung im Fall von Ersatz- oder Nachfolgeausstattungen für die Zukunft und von anfallenden Wartungen nicht geklärt ist. Die Konzepte für die Verteilung der Geräte an das Kollegium wird von den jeweiligen Schulen erarbeitet, wobei bereits jetzt deutlich wird, dass die voraussichtliche Summe der vom Bund bereitgestellten Mittel nicht ausreichen wird, um für jede Lehrkraft ein Gerät bereitzustellen.

Zusatz-Verwaltungsvereinbarung „Administration“: Im Rahmen dieser Zusatzvereinbarung, eine weitere Ergänzung des DigitalPakts, stellt der Bund nochmals 500 Mio. Euro zur Verfügung, davon 65 Mio. Euro für Baden-Württemberg. Insgesamt entfallen daraus 343.587 Euro auf Konstanz. Diese Mittel sind vor allem dafür gedacht, um das EDV-Personal für den IT-Support und die IT-Administration von digitalen Ausstattungen aus dem DigitalPakt aufzustocken. Zusätzliche Personalstellen für die Schul-EDV können mit den Fördermitteln für zwei Jahre (2021 und 2022) finanziert werden. Wie es danach weitergeht, ist noch nicht geklärt, das Land hat die Notwendigkeit einer Verstetigung der Personalkostenförderung in diesem Bereich erkannt und will sie fortsetzen.

Aktuell stehen der Stadt Konstanz 1,5 Personalstellen für die bisherigen rund 1.400 Rechner und die übrige EDV-Ausstattung in den Schulen zur Verfügung. Für die zusätzlichen Aufgaben und Ausstattungen aus dem DigitalPakt und seiner Zusatzprogramme muss der bisherige Personalstamm ergänzt werden, wenn zukünftig mehrere tausend digitale Endgeräte und weitere Digitaltechnik in den Schulen betreut und verwaltet werden sollen. Hier ergibt sich jedoch die Schwierigkeit, dass diese Personalstellen im Haushalt eingestellt und genehmigt werden müssen. Erst dann kann ausgeschrieben werden. Da sich aufgrund von Corona der Zeitplan des aktuellen städtischen Haushalts in Konstanz nach hinten verschoben hat, werden die Stellen voraussichtlich erst im dritten Quartal dieses Jahres besetzt werden können.

Herausforderungen

Digitalisierung von Schulen durch EDV-Schulnetzwerke, Einsatz von tausenden von digitalen Endgeräten und hunderten von Präsentationseinheiten, also das gesamte digitale Konzept im Schulbereich, muss hoch komplexe Anforderungen erfüllen – und dabei absolut verlässlich und gleichzeitig einfach in der Anwendung sein. Die Herausforderungen an den Schulträger, die Lehrkräfte und SchülerInnen sind immens und durch die neuen, zusätzlichen Anforderungen aus der Corona-Pandemie nochmals gestiegen.

Digitales Lehren und Lernen erfordert in der Schule und nach außen hohe Bandbreiten für den Datenfluss, die den jeweiligen Anforderungen entsprechen und zukünftig immer wieder angepasst werden müssen. In der Pandemiezeit hat die Stadt die Breitbandanschlüsse der weiterführenden Schulen in den Sommerferien bereits auf ein Gigabit erhöht. Zunehmende und weitreichende Ausstattungen aus den Digitalisierungsprogrammen erfordern einen weitaus höheren Personalbedarf zur Beschaffung, Verwaltung, Betreuung und Support beim Schulträger. Hinzu kommt, dass neben der bereits erwähnten, teilweise unklaren Folgefinanzierung mit den neuen Förderprogrammen auch Bereiche beschritten werden, die zuvor nicht Aufgabe des Schulträgers waren.

Die Stadt als Schulträger muss zusammen mit den Schulen Standards zur weiteren Vereinheitlichung definieren und die Netzsysteme zentralisieren, um Betreuung und Support für die Schulen effizient zu gestalten und Kosten zu senken. Die Zusatzanforderungen durch die Corona-Pandemie vereinfachen diese Herausforderungen zwar nicht, haben aber dafür gesorgt, dass man sich mit vielen Fragen schon viel früher auseinandersetzen muss, als ursprünglich geplant.