Runderneuerung der Merkurbahn
(Baden-Baden) Gute Nachrichten für die Baden-Badener und ihre Gäste aus nah und fern. Das Regierungspräsidium hat jetzt den Stadtwerken Baden-Baden die Genehmigung zur Runderneuerung der Merkurbahn erteilt.
Bereits im Juni dieses Jahres konnte auf Vorschlag des Regierungspräsidiums Karlsruhe mit Zuwendungen aus dem Tourismusinfrastrukturprogramm in Höhe von 1,4 Millionen Euro der finanzielle Grundstein für die Sanierung der in die Jahre gekommenen Standseilbahn gelegt werden. Mit der Genehmigung der von den Stadtwerken beantragten Planung hat das Regierungspräsidium Karlsruhe als zuständige Planfeststellungsbehörde nunmehr auch die rechtliche Grundlage für die bauliche Umsetzung geschaffen.
Im Wesentlichen umfasst die Planung der Stadtwerke den barrierefreien Umbau der Tal- und Bergstation mit einer barrierefreien Rampe an der Talstation und einem Aufzug an der Bergstation, den Einsatz neuer, geräuscharmer Seilbahnwagen mit modernster Steuerungs-, Antriebs und Seilzugtechnik sowie die Herstellung neuer Rettungswege und eines Bergeplatzes an der Zwischenstation. Größe und Lage der Strecke bleiben dabei unverändert. Nach der Modernisierung erfüllt die Merkurbahn damit auch das von der Europäischen Union geforderte hohe Sicherheitsniveau.
Das Genehmigungsverfahren wurde Mitte Mai 2018 vom Regierungspräsidium eingeleitet. Im Verfahren wurden 20 Träger öffentlicher Belange, Verbände und sonstige Stellen angehört, darunter die technische Aufsichtsbehörde beim Regierungspräsidium Freiburg, die örtlichen Naturschutzverbände und die Vertretungen mobilitätseingeschränkter Personen. Die Genehmigung beinhaltet eine Reihe verbindlicher Zusagen der Stadtwerke und umfangreiche Nebenbestimmungen der Planfeststellungsbehörde insbesondere zur Seilbahntechnik, zu Immissions-, Brand-, Natur- und Denkmalschutz sowie zum Bauordnungsrecht.
Die Standseilbahn Merkurbergbahn ist ein Bindeglied zwischen der Innenstadt von Baden-Baden und dem beliebten Ausflugsziel am Gipfel des „Grossen Staufen“, eine der markantesten Erhebungen auf der Gemarkung Baden-Badens, die wegen eines Votivsteins für den Gott Merkur unter diesem Namen weitaus bekannter ist. Die Bahn ist ein attraktives, umweltgerechtes Verkehrsmittel, das auf kurzer Distanz mit einer maximalen Steigung von 54 Prozent knapp 400 Höhenmeter überwindet. Jährlich werden um die 150.000 Spaziergänger, Ausflügler, Wanderer und Naturliebhaber befördert. Nach dem 100-jährigen Gründungstag im August 2013 hatten sich jedoch zunehmend Verschleißerscheinungen bemerkbar gemacht. Die technische Aufsichtsbehörde im Regierungspräsidium Freiburg, das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau hat deshalb eine grundlegende Erneuerung für dringend notwendig gehalten. In diesem Zuge wurde ein besonderes Augenmerk unter anderem darauf gerichtet, dass künftig auch mobilitätseingeschränkte Personen die Seilbahn ohne größere Beschwernisse nutzen können. Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist zuständige Planfeststellungsbehörde nach dem Landesseilbahngesetz.
„Das vorliegende Verfahren ist ein gutes Beispiel für die Funktion des Regierungspräsidiums als regionale Bündelungsbehörde. Beratung, Förderung und Genehmigung in einer Hand, das ist Verwaltung aus einem Guss“, wies Regierungspräsidentin Nicolette Kressl auf die vielfältigen Aufgaben ihres Hauses hin.