Stübenwasenlift: Planfeststellungsverfahren eingeleitet
(Todtnau) Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat für den Neubau des Stübenwasenlifts in Todtnauberg (Kreis Lörrach) das ...
Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat für den Neubau des Stübenwasenlifts in Todtnauberg (Kreis Lörrach) das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Wie das RP mitteilt, umfasst das von der Stübenwasenlift GmbH & Co.KG beantragte Vorhaben die Errichtung einer Vierer-Sesselbahn als Ersatz für den bestehenden Schlepplift am Stübenwasen. Damit einher geht der Umstieg von einem reinen Winterbetrieb auf einen Ganzjahresbetrieb. Zum Einsatz sollen 106 Sessel ohne Wetterschutz-hauben kommen. Für die Sesselbahn ist im Winterbetrieb eine Beförderungskapazität von 2035 Personen in der Stunde sowie im Sommerbetrieb eine Kapazität von 763 Personen in der Stunde vorgesehen.
Die im Rahmen des Vorhabens vorgesehenen, naturschutzrechtlich notwendigen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaß-nahmen sollen im näheren Umfeld stattfinden. Sie sollen lediglich Flächen von Grundstücken betreffen, die sich im Eigentum der Stadt Todtnau oder des Vorhabenträgers befinden. Das RP weist darauf hin, dass der Vorhabenträger auch ein Besucherlenkungskonzept entwickelt hat, das in den Unterlagen enthalten ist.
Die Planunterlagen für das Projekt liegen ab heute, 16. Mai bis zum 26. Juni im Rathaus der Stadt Todtnau aus. Damit haben alle Interessierten die Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Planung. Die Auslegung wird auch im Amtsblatt von der Stadt Todtnau (Todtnauer Nachrichten) bekannt gemacht. Dort wird auch über den Auslegungsraum und die Möglichkeit zur Erhebung von Einwendungen informiert.
Der Bekanntmachungstext sowie sämtliche Unterlagen (Pläne, Berichte und Gutachten) zu dem geplanten Vorhaben können auch auf der Internetseite www.rp-freiburg.de unter „Aktuelles“ eingesehen und heruntergeladen werden.