Regierungspräsidium genehmigt Haushalt
(Konstanz) Das Regierungspräsidium Freiburg hat dieser Tage den Haushalt der Stadt Konstanz genehmigt.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 11. März 2021 die Haushaltssatzung der Stadt Konstanz für das Haushaltsjahr 2021 und die Wirtschaftspläne 2021 der Eigenbetriebe „Südwestdeutsche Philharmonie Konstanz“ und „Bodenseeforum“ beschlossen. Bereits am 17. Dezember 2020 beschloss der Gemeinderat die Wirtschaftspläne 2021/2022 der „Entsorgungsbetriebe Konstanz“ und der „Technischen Betriebe Konstanz“. Das Regierungspräsidium Freiburg hat die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe am 5. Mai 2021 bestätigt und die genehmigungspflichtigen Bestandteile genehmigt.
Der Haushaltsplan 2021 mit Anlagen einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe liegt in der Zeit vom 20. bis einschließlich 31. Mai 2021 innerhalb der Dienststunden im Rathaus Konstanz, Kanzleistraße 13/15, Kämmerei, Raum 2.10, öffentlich aus. Die Einsichtnahme im Rathaus ist aufgrund der aktuellen Pandemielage nur nach vorheriger Terminabsprache (per E-Mail: Carmen.Schacht@konstanz.de oder per Telefon 07531/900-2306) möglich. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2021 auf der städtischen Homepage unter www.konstanz.de einzusehen.