Planfeststellungsverfahren für den Neubau eines Radweges
(Gottenheim/March) Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat das Planfeststellungsverfahren für den Neubau eines Radweges an der L 187 zwischen ...
Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat das Planfeststellungsverfahren für den Neubau eines Radweges an der L 187 zwischen Gottenheim und March-Buchheim eingeleitet. Die Pläne liegen von Dienstag, 2. Juli bis einschließlich Donnerstag, 15. August, in der Gemeinde March zur Einsichtnahme aus, heißt es in einer Pressemitteilung der Behörde.
Die Offenlage wurde wegen der Ferienzeit über den gesetzlich vorgesehenen Zeitraum von einem Monat hinaus verlängert. Die Gemeinde March wird die Auslegung vorher ortsüblich bekanntmachen. Dabei wird sie auch die Räumlichkeiten und die Öffnungszeiten mitteilen und über die Möglichkeit zur Erhebung von Einwendungen informieren. Die Offenlage dient dazu, Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Pläne zu geben. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist Einwendungen erheben.
Die L 187 verfügt im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle der B 31a und der Dreisambrücke bei March-Buchheim bislang über keinen parallel verlaufenden Geh- und Radweg. Dies soll durch die vorliegende Maßnahme geändert werden. Durch den Geh- und Radweg soll eine letzte Lücke im Radwegnetz zwischen Gottenheim und der March geschlossen werden.
Die Maßnahme dient dazu, die Verkehrsverhältnisse und die Sicherheit des Radverkehrs zu verbessern.
Sämtliche Unterlagen (Pläne, Berichte und Gutachten) des geplanten Projekts können ab dem Beginn der Auslegung auch auf der Internetseite des RP (www.rp-freiburg.de) unter „Aktuelles“ eingesehen und heruntergeladen werden.
Markus Adler