Planung der Ortsumfahrung kommt voran
(Villingen-Schwenningen) Die Planung der Ortsumfahrung Villingen-Schwenningen geht voran.
Bei einer Videokonferenz informierten Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer und die Straßenplaner des Regierungspräsidiums Freiburg (RP) Vertreter der Region über die Fortschritte bei der Planung des Lückenschlusses der B 523 zur B 33. An dem Gespräch nahmen für die „Interessengemeinschaft (IG) Lückenschluss“ Landrat Sven Hinterseh, Oberbürgermeister Jürgen Roth (Villingen-Schwenningen), Bürgermeister Michael Rieger (St. Georgen) und Thomas Albiez, Hauptgeschäftsführer der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, teil.
Gegenstand des Gesprächs war insbesondere die Funktion der B 523, die künftig nicht nur als Ortsumfahrung von Villingen-Schwenningen, sondern im Verkehrsnetz als leistungsfähige Verbindung zwischen der A 81 und der B 33 dienen soll. Das sei das übergeordnete Ziel der Planung und auch Interesse der Region, heißt es aus dem RP. Der überörtliche Verkehr soll in Zukunft zügig an der Stadt Villingen-Schwenningen vorbei in Richtung St. Georgen und Triberg fahren können.
Aktuell läuft beim Regierungspräsidium die Vorplanung, im Rahmen derer mit umfangreichen Umwelt-, Verkehrs- und Variantenuntersuchungen eine Vorzugsvariante entwickelt wird. Diese legt als erster großer Meilenstein im Projekt fest, wie die künftige Straßen- und Verkehrsführung genau gestaltet werden soll. Erst mit der Zustimmung des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur hierzu können in der anschließenden Projektphase die konkreten Entwürfe ausgearbeitet werden.
Ausgangspunkt ist der westliche Anknüpfungspunkt an die B 33, von dem der Verkehr künftig direkt zur B 523 fließen soll. Die Planerinnen und Planer erläuterten den Vertretern der IG Lückenschluss, dass dazu derzeit der Anschluss B 33/B 523 intensiv betrachtet werde. Es soll eine Lösung herausgearbeitet werden, die neben der Verkehrsführung der B 33 in die B 523 auch die übrigen Belange berücksichtigt. Dabei sei beispielsweise auch die Anbindung des südlich weiterführenden Abschnitts der B 33 zu klären, da dieser künftig untergeordnet wäre. Zudem legen die Planer großen Wert darauf, den sensiblen Mönchsee, der sich unmittelbar im Bereich der Einmündung befindet, möglichst optimal zu schonen.
Sobald diese Ausgangsgrößen feststehen, werden im Rahmen der Vorplanung die weiteren in Frage kommenden Einmündungen auf der B 523 nach und nach untersucht. Die Fachleute des Regierungspräsidiums betonten, dass dabei keine grundsätzlichen Denkverbote bestünden, sondern auch untersucht werde, welche Knotenpunkte zusammengefasst werden oder entfallen können, um eine gute Verbindungsfunktion des Lückenschlusses zu ermöglichen.
Darüber hinaus werde die Planung aber auch aufgrund der immer konkreter werdenden Randbedingungen laufend optimiert, wie beispielsweise im Bereich der alten Ziegelei aus Gründen des Naturschutzes. In Kürze werde auch das sogenannte Scoping-Verfahren eingeleitet, bei dem die Träger öffentlicher Belange in die umwelttechnischen Untersuchungen eingebunden werden.
Das RP und die IG Lückenschluss einigten sich auch auf die weiteren Schritte der Öffentlichkeitsbeteiligung. Mit dem Abschluss der derzeit laufenden verkehrlichen Untersuchungen wird gegen Ende 2021 gerechnet. Auf dieser Grundlage soll voraussichtlich Anfang 2022 eine erste Projektinformation der betroffenen Gemeinderäte sowie des Kreistags erfolgen. Die gesamte Vorplanung einschließlich der Vorzugsvariante soll dann bis Ende 2022 abgeschlossen sein und den Ministerien zur Genehmigung vorgelegt werden. Sobald diese erteilt ist, wird eine öffentliche Veranstaltung geplant, um die gesamte Planung auch den Bürgerinnen und Bürgern im Detail vorzustellen.
Die B 523 Ortsumfahrung Villingen-Schwenningen ist im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2030 im vordinglichen Bedarf mit voraussichtlichen Gesamtkosten von 25,9 Millionen Euro eingestuft. Das Regierungspräsidium Freiburg ist zuständig für die Umsetzung und betreibt die Planung hierzu seit Anfang 2020.