Stadt hat jetzt über 50.000 Einwohner
(Rastatt) Diese Urkunde macht den kleinen Levi zu einem ganz besonderen Rastatter: Als den 50.000-sten Einwohner der Barockstadt hat Oberbürgermeister Hans Jürgen Pütsch jetzt den vier Monate alten Levi und seine Eltern Jacqueline und Michael Strack begrüßt.
Die junge Familie war im Juni nach Rastatt gezogen und lebt jetzt in der Rheinau. Um das freudige Ereignis gebührend zu feiern, lud OB Pütsch die Stracks am 20. August zu Kaffee und Kuchen in sein Dienstzimmer im Historischen Rathaus ein. Für Levi gab es als Willkommensgeschenk ein Barockstadt-Lätzchen, ein Badetuch und eine Urkunde, für die Eltern einen Einkaufsgutschein und einen Blumenstrauß, außerdem eine festlich verzierte Torte aus der Konditorei Hauns.
Lange schon hatte sich abgezeichnet, dass Rastatt die 50.000-Einwohner-Marke bald knacken würde. Die laufenden Auswertungen des städtischen Bürgerbüros zeigten die magische Zahl schließlich bei Familie Strack an. Die Eheleute hatten in den letzten Jahren in Ötigheim gelebt. Da beide jedoch gebürtige Rastatter sind und auch Eltern und Großeltern hier wohnen, war der Umzug nach Rastatt ein großer Wunsch der Stracks.
OB Pütsch freute sich, dass ausgerechnet eine junge Familie die neue Städtegröße Rastatts markiert. Für die Stadtentwicklung und die Einwohnerstruktur sei der Zuzug von Familien ein großes Plus. Familien seien in der Barockstadt ohnehin bestens aufgehoben, betonte der OB und hob die gute Infrastruktur Rastatts hervor – und hier auch besonders das große Bildungsangebot im Kleinkindbereich. Das nimmt der kleine Levi vielleicht in zwei Jahren in Anspruch, wenn Jacqueline Strack nach der Elternzeit wie geplant wieder ihre Berufstätigkeit aufnehmen wird. Derweil kümmert sie sich „in Vollzeit“ um Levi und Haushalt, während Martin Strack seinem Beruf nachgeht und fürs Familieneinkommen sorgt. Nach einer knappen Stunde Besuch beim Oberbürgermeister ließ der bis dahin bestens gelaunte Strack-Sprössling Ermüdungszeichen erkennen. Zum Abschied gab es aber noch ein Foto mit dem OB und der Urkunde.