Land Vorarlberg begrüßt Regelungen für Wintersaison
(Bregenz) „Die neuen Vorgaben für den Wintertourismus basierend auf dem 3-Stufen-Plan der Bundesregierung ist speziell für die Touristiker, aber auch für unsere Bevölkerung sowie für unsere Gäste das klare Bekenntnis, dass es eine Wintersaison geben wird – und sie bieten auch die so wichtige Planungssicherheit.“ So beurteilt Tourismuslandesrat Christian Gantner jene Bereiche der neuen Verordnung zum Covid 19-Maßnahmengesetz, die den Wintertourismus betreffen. „Die Vorarlberger Hartnäckigkeit hat sich gelohnt“, so Gantner im Hinblick auf den Wegfall der Kapazitätsbeschränkungen in den Seilbahnen und die Erleichterungen beim Kauf von Saisonkarten. Prinzipiell gilt die 3G-Regel in allen Skigebieten ab dem 15. November.
Die Regelungen in der neuen Verordnung sieht Gantner als einen gelungenen Spagat zwischen pragmatischen Lösungen für die Tourismusbetriebe und der notwendigen Sicherheit für Einheimische und Gäste. „Insgesamt helfen die nun getroffenen Regelungen, um in den Skigebieten das Infektionsrisiko zu minimieren und den Betreibern sowie den WintersportlerInnen die größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten“, betont LR Gantner in Bregenz. „Wir freuen uns, dass die Seilbahnen heuer den Betrieb aufnehmen können und es keine Kapazitätsbeschränkungen geben wird“, so der für Tourismus zuständige Landesrat.
Gantner hatte sich im Zuge der Ausarbeitung der neuen Verordnung schon im Vorfeld stark dafür eingesetzt, dass es speziell für die Saisonkarten – und hier wierderum speziell für Jugendliche - eine praktikable Lösung geben solle. „Die Forderung des Landes, dass ein Saisonkartenerwerb nicht nur für Geimpfte und Genesene möglich sein darf, wurde in der Verordnung berücksichtigt“, zeigt sich der Tourismuslandesrat zufrieden.
Ab 15. November gilt die 3G-Regel in allen Skigebieten
Die Verordnung normiert auch, wie die 3G-Regel in den Skigebieten umgesetzt werden muss. Eine effiziente Kontrolle dieser Regelung ist nur beim Kartenverkauf möglich. Dies führt folglich dazu, dass für den Erwerb eines Ski-Passes ein 3G-Nachweis erforderlich ist.
Wer eine Tageskarte erwerben will, braucht beim Kauf der Karte einen gültigen 3-G-Nachweis. Kinder unter zwölf Jahren sind von der 3-G-Regel befreit. In Gondeln und abgedeckten Sesselliften muss zusätzlich eine FFP2-Maske getragen werden. Für Saisonkarten gilt grundsätzlich die 3-G-Regelung, allerdings muss hier klar zwischen den einzelnen „G“ differenziert werden.
- Geimpft & Genesene müssen nur einmalig beim Erwerb der Karte Ihren 3-G-Nachweis vorzeigen und können die Saisonkarte im Anschluss uneingeschränkt wie gewohnt verwenden.
- Getestete können eine Saisonkarte erwerben. Die Karte ist jedoch nur für die Gültigkeitsdauer des Testzertifikats freigeschalten und wird dann wieder gesperrt. Ist das Testzertifikat also abgelaufen, muss beim nächsten Besuch an der Kassa ein neuer gültiger Testnachweis vorgelegt werden.
Bei Jugendlichen über 12 Jahren ist auch der Corona-Testpass „Ninja-Pass“ der Schultestungen als 3-G-Nachweis zulässig