27.07.2019 14:48

Neue Plaungsunterlagen zum Ausbau der Rheintalbahn eingereicht

(Schallstadt) Die Deutsche Bahn hat am 26. Juli 2019 die Unterlagen für den Planfeststellungsabschnitt 8.2 zwischen Freiburg und Schallstadt ...

Die Deutsche Bahn hat am 26. Juli 2019 die Unterlagen für den Planfeststellungsabschnitt 8.2 zwischen Freiburg und Schallstadt beim Eisenbahn-Bundesamt in Karlsruhe eingereicht. Der Abschnitt war bereits 2009 Gegenstand eines Planfeststellungsverfahrens. Auf die Forderung der Region nach mehr Schallschutz (Kernforderung 3) folgte die Empfehlung des Projektbeirats, die 2013 positiv vom Deutschen Bundestag mit zusätzlichen Finanzmitteln beschieden wurde. Aufgrund der vielfältigen Änderungen wurden die Planfeststellungsunterlagen überarbeitet.

Der zwischen Freiburg und Schallstadt gelegene Abschnitt 8.2 hat eine Länge von rund 17 Kilometern. Die nördliche Grenze des Abschnitts bildet die Gemeindegrenze zwischen March und Freiburg, die südliche Grenze bildet die Gemeindegrenze zwischen Schallstadt und Bad Krozingen. Der Abschnitt ist Bestandteil der neuen zweigleisigen Güterstrecke zur Umfahrung der Freiburger Bucht und liegt im südlichen Bündelungsbereich mit der Autobahn 5.

Die eingereichten Planfeststellungsunterlagen werden vom Eisenbahn-Bundesamt geprüft und anschließend an das Regierungspräsidium Freiburg weitergeleitet. Danach erfolgt die öffentliche Auslegung der Unterlagen zur Einsicht bei den entsprechenden Kommunen. Im Anschluss daran können alle Betroffenen Einwendungen zum geplanten Bauvorhaben erheben. Dazu zählen die von der Maßnahme betroffenen Kommunen, Behörden und anderen Träger öffentlicher Belange sowie die betroffenen Bürgerinnen und Bürger.

Die Deutsche Bahn ist verpflichtet, zu allen schriftlich vorgelegten Einwendungen Stellung zu beziehen. Anschließend führt das Regierungspräsidium Freiburg einen Erörterungstermin durch, in dem die Einwendungen und die unterschiedlichen Interessen besprochen werden. Diese werden im Anschluss gebündelt dem Eisenbahn-Bundesamt zur Entscheidung übergeben. Nach interner Prüfung erlässt das Eisenbahn-Bundesamt einen Planfeststellungsbeschluss, in welchem die Entscheidungen über die Planung und die Einwendungen enthalten sind.


Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter www.karlsruhe-basel.de.