Erholungs- und Freizeitwert in öffentlichen Grünanlagen soll verbessert werden
(Rastatt) Der Stadtpark, die Grünanlage an der Ludwigsfeste oder der Garten rund um die Pagodenburg: Wer Ruhe und Erholung in der Rastatter Innenstadt sucht, wird schnell fündig. Die Barockstadt verfügt über 33 Grün- und Erholungsanlagen und 78 Freizeiteinrichtungen.
Mit einer jüngst vom Gemeinderat verabschiedeten Benutzungssatzung will die Stadtverwaltung den Erholungs- und Freizeitwert in öffentlichen Grünanlagen weiter stärken sowie Verschmutzungen und Störungen unterbinden. Um den Wohlfühlfaktor und das Sicherheitsgefühl in der Barockstadt darüber hinaus zu steigern, setzt die Stadtverwaltung in ihrem ebenfalls vor Kurzem im Gemeinderat verabschiedeten Stadtreinigungskonzept auf die drei „S“: säubern, sensibilisieren und sanktionieren.
Veränderte Regeln für Parks und Freizeiteinrichtungen
Die Pagodenburganlage war in den letzten Jahren immer wieder Ziel von Zerstörern und Ruhestörern. Um die Grünanlage künftig verlässlicher vor Vandalismus zu schützen, darf sie nachts nicht mehr betreten werden. Zugänglich ist die Pagodenburganlage nun von Sonnenaufgang bis Einbruch der Dunkelheit – längstens bis 22 Uhr.
Ähnliche Öffnungszeiten gelten auch für Freizeiteinrichtungen: Auf Spiel- und Ballspielplätzen können Kinder zwischen 8 und 20 Uhr toben, auf Bolz- und Jugendspielplätzen bis 22 Uhr. Da Freizeiteinrichtungen besonders von Kindern und Familien genutzt werden, betont die Stadt: In den Anlagen darf kein Alkohol konsumiert und es darf nicht geraucht werden. Ebenso ist der Aufenthalt in angetrunkenem oder berauschtem Zustand verboten. Zudem sollten Glasbehältnisse nicht auf einen Spielplatz mitgenommen werden – zu groß ist die Gefahr, dass sich an Scherben jemand verletzt. Ausgenommen davon sind Baby- und Kindernahrung sowie Medikamentenbehältnisse. Außerdem gilt: Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, muss absteigen! Denn Radfahren ist in Freizeiteinrichtungen nur auf gekennzeichneten Wegen erlaubt. Wer sich an die Regeln nicht hält, muss mit einem Platzverweis oder Hausverbot rechnen.
Offensive gegen Müllsünder
Illegal abgelagerter Müll, Kaugummis und Zigarettenkippen auf dem Bürgersteig und Hundekot in Grünanlagen: Die Stadt Rastatt hat Müllsündern schon lange den Kampf angesagt. Mit Unterstützung des Instituts für Abfall, Abwasser und InfrastrukturManagement (INFA) wurde das bestehende Reinigungskonzept überarbeitet, erweitert und den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Zahlreiche Maßnahmen sind nun angedacht, wie sich die Sauberkeit in der Stadt deutlich verbessern wird. Vorgesehen ist, dass Müllsünder ab sofort tiefer in die Tasche greifen müssen. Wer etwa beim unsachgemäßen Wegwerfen einer Zigarettenkippe erwischt wird, muss 75 Euro statt bisher 50 Euro bezahlen. Damit es erst gar nicht dazu kommt, haben Mitarbeiter der Technischen Betriebe begonnen, an mehreren Mülleimern in der Stadt Ascher zu montieren. Geplant ist weiterhin, eine Kampagne für mehr Sauberkeit in der Stadt zu starten, an der sich Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Schulen oder Initiativen beteiligen können. Denn „Sauberkeit muss zur Gemeinschaftsaufgabe werden“, wie Oberbürgermeister Hans Jürgen Pütsch betont.
Fahrräder vor Diebstahl schützen
Laut der aktuellen Kriminalstatistik ist Rastatt eine sichere Stadt, mit einem erneuten Rückgang der registrierten Straftaten (minus 1,5 Prozent) auf 3.651 Fälle. Handlungsbedarf sieht die Polizei aber beim Anstieg der Straßenkriminalität, insbesondere wegen der Fahrraddiebstähle. So wurden im vergangenen Jahr 278 Fahrräder in Rastatt und den Ortsteilen gestohlen und damit 66,5 Prozent mehr als 2017. Die Diebe schlugen besonders häufig am Bahnhof, in der Innenstadt und im Dörfel zu. Diebstähle lassen sich zwar nicht vermeiden, aber man kann es den Langfingern deutlich schwerer machen, indem man sein Zweirad ausreichend schützt. Denn eine Vielzahl der gestohlenen Räder war nicht mit einem Schloss gesichert. Doch vor allem Abschreckung schützt vor Fahrradklau. Deshalb appellieren Polizei und Stadtverwaltung gemeinsam, Dieben keine Chance zu geben und das eigene Fahrrad mit einem stabilen Fahrradschloss zu sichern.
Lärmbelastung: Bitte um gegenseitige Rücksichtnahme
Gerade in den Sommermonaten, in denen Gastronomen länger geöffnet haben oder die Nachbarn den Abend auf dem Balkon ausklingen lassen, kommt es erfahrungsgemäß häufiger zu Beschwerden wegen Lärmbelästigung. Doch auch in der Sommerzeit gilt ab 22 Uhr die Nachtruhe. Um Ärger zu vermeiden, rät die Stadt zur gegenseitigen Rücksichtnahme. Gäste im Außenbereich von Cafés oder Restaurants sollten sich ab 22 Uhr etwas ruhiger unterhalten, um niemanden zu stören. Das Gleiche gilt für Nachbarn, die spät abends noch auf dem Balkon oder im Garten sitzen. Und noch ein Problem taucht insbesondere in lauen Sommernächten auf: Autofahrer, die mit ihren häufig PS-starken Gefährten und aufheulenden Motoren Anwohner um ihren Schlaf bringen. Deshalb gilt auch hier der Appell der Stadt, Rücksicht aufeinander zu nehmen. Besucherinnen und Besucher von Gaststätten oder Feierlichkeiten, die mit dem Auto unterwegs sind, sollten gerade nachts unnötigen Lärm vermeiden. Dazu gehört auch, dass der Motor im Stand nicht grundlos laufen sollte, dass das Autoradio leise gestellt wird und dass Autotüren beim Schließen nicht laut zugeschlagen werden.