27.12.2020 10:36

Grundsatzvereinbarung zum Rückhalteraum Elzmündung unterzeichnet

(Schwanau) Die Freiburger Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer und der Schwanauer Bürgermeister Wolfgang Brucker haben im Basler Hof in Freiburg eine Grundsatzvereinbarung zum Rückhalteraum Elzmündung unterzeichnet. Die Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten des Regierungspräsidiums Freiburg (RP) als Bauherr und künftigem Betreiber des Rückhalteraumes Elzmündung und der Gemeinde.

„Wir haben mit dieser Vereinbarung eine solide Grundlage für das künftige Miteinander von RP und der Gemeinde Schwanau im Bereich des Hochwassermanagements geschaffen. Die einvernehmlichen Regelungen zu Bau und Betrieb des Rückhalteraums Elzmündung kommen auch der Gemeinde und ihren Bürgerinnen und Bürgern zugute“, so die Regierungspräsidentin.

„Es war nun an der Zeit, einen Schlussstrich unter die lange Auseinandersetzung um den Polder zu ziehen“, zeigte sich auch Bürgermeister Brucker zufrieden. Die Einrichtung einer Schiedsstelle sei für eine außergerichtliche Beilegung in Streitfragen wichtig und wertvoll, so Brucker weiter.

Die Grundsatzvereinbarung regelt u. a. die Entschädigung für gemeindeeigene Grundstücke, die beim Betrieb des Rückhalteraumes zum Bau benötigt oder bei Betrieb überflutet werden. Auch der Schadensausgleich an den forstlichen Beständen auf Gemeindegrundstücken wird definiert. Eine mit je zwei Vertreterinnen und Vertretern des Landes und der Gemeinde besetzte Schiedsstelle unter Vorsitz einer Person mit der Befähigung zum Richteramt soll künftig bei Fragen der Schadensfeststellung bzw. Beweissicherung angerufen werden können.

Die Grundsatzvereinbarung regelt ebenso den Bau und künftigen Betrieb des Rückhalteraumes. „Wir werden so schonend wie möglich bauen. Falls es trotzdem feststellbare Schäden durch das Vorhaben gibt, dann treten wir natürlich dafür ein“, so die Regierungspräsidentin.

Ein umfangreiches System der Beweissicherung garantiert, dass alle Betriebsdaten, Wasserstände und Messwerte dokumentiert werden. Das der Planung zugrundeliegende, mathematische Grundwassermodell zur rechnerischen Ermittlung der Grundwasserstände wird vom RP bei Bedarf aktualisiert.

Bei den Schutzvorkehrungen für die Ortslagen Nonnenweier und Wittenweier sieht Bürgermeister Brucker einen echten Mehrwert der getroffenen Grundsatzvereinbarung für die Gemeinde. Denn auch wenn der Rückhalteraum nicht in Betrieb ist kann die Gemeinde das Pumpen- und Brunnensystem nutzen, um die Siedlungen vor schadbringenden Grundwasseranstiegen zu schützen.

Die Baumaßnahmen sind schon weit fortgeschritten. „Bei weiterem guten Bauverlauf wird der Rückhalteraum Elzmündung bis Mitte 2022 fertiggestellt sein. Es freut mich sehr, dass mit intensiver Öffentlichkeitsarbeit und einem guten Miteinander Vertrauen aufgebaut werden konnte“, so Regierungspräsidentin Schäfer.

Wolfgang Brucker zeigt sich zufrieden: „Gut, dass sich unser Gemeinderat für den Abschluss dieser Grundsatzvereinbarung ausgesprochen hat. Wir haben wichtige Verbesserungen für unsere Gemeinde Schwanau aushandeln können und werden nun gemeinsam mit dem Land unserer Verantwortung für einen naturverträglichen Hochwasserschutz am Rhein gerecht.“


Gemeinde und RP liegt die Information der Öffentlichkeit besonders am Herzen. „Mit der Aufwertung des Elzpfades zwischen Nonnenweier und Wittenweier haben wir auch ein gemeinsames Projekt gefunden, um die Aue noch besser erlebbar zu machen und mit Informationstafeln attraktiver zu gestalten“, blicken Regierungspräsidentin Schäfer und Bürgermeister Brucker in eine partnerschaftliche Zukunft.

Der Elzpfad gehört zu den wichtigsten Naherholungseinrichtungen der Gemeinde. Er wird zwischen dem Wittenweierer Faschinat und der L 100 so umgebaut, dass er auch bei Ökologischen Flutungen bis auf wenige Tage begehbar bleibt. Die erforderlichen Veränderungen in Linienführung und Höhe des Pfades werden vor Ort in Abstimmung mit der Gemeinde festgelegt. Im gleichen Zuge beabsichtigt die Gemeinde, den Elzpfad mit Informationstafeln attraktiver zu gestalten und diesen in Zusammenarbeit mit dem Land aufzuwerten. Land und Gemeinde haben zu diesen Zwecken ein gemeinschaftliches Projekt initiiert und hierzu eine gesonderte Vereinbarung abgeschlossen, die Bestandteil der heute unterschriebenen Grundsatzvereinbarung wird.

Der Rückhalteraum Elzmündung ist einer von 13 Rückhalteräumen, die aufgrund des deutsch-französischen Vertrages von 1982 im Rahmen des „Integrierten Rheinprogramms“ am Oberrhein gebaut werden, um die Rheinunterlieger vor großen Hochwassern zu schützen. Der im Bau befindliche Rückhalteraum Elzmündung kann künftig rd. 5,3 Mio. m³ Rheinhochwasser zurückhalten. Bei planmäßigem weiteren Bauverlauf wird er bis Mitte 2022 fertiggestellt sein.

Der Rückhalteraum wird in Vertretung des Landes Baden-Württemberg in Verantwortung des Regierungspräsidiums Freiburg gebaut. Das Landratsamt Ortenaukreis hat als zuständige Genehmigungsbehörde dazu Ende 2007 den notwendigen wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss erlassen. Zahlreiche Bürger, Firmen und Institutionen, eine Bürgerinitiative und die beiden Gemeinden Kappel-Grafenhausen und Schwanau haben dagegen geklagt. Analoge Grundsatzvereinbarungen wurden bereits 2006 mit der frz. Gemeinde Rhinau und 2011 mit der Gemeinde Kappel-Grafenhausen abgeschlossen. Nach dem Gang durch alle gerichtliche Instanzen hat die Gemeinde Schwanau mit der Unterzeichnung der Grundsatzvereinbarung einen Schlussstrich gezogen.