Neue Zusammenarbeit über die Grenze
(Büsingen) Die deutsche Exklave Büsingen am Hochrhein wird in das sogenannte Alarmierungs- und Evakuierungskonzept des Kantons Schaffhausen aufgenommen. Im Ereignisfall wird die Bevölkerung der deutschen Gemeinde künftig von Schaffhausen aus alarmiert.
Das Bundesland Baden-Württemberg, vertreten durch die Freiburger Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer und der Kanton Schaffhausen, vertreten durch Regierungsrätin Cornelia Stamm Hurter, werden eine entsprechende Vereinbarung zur Zusammenarbeit unterzeichnen. Der Gemeinderat von Büsingen hat der Vereinbarung an seiner gestrigen Sitzung zugestimmt.
Bislang wurden die Büsinger Bevölkerung im Ereignisfall auf Veranlassung des Landratsamts Konstanz als untere Katastrophenschutzbehörde durch die Integrierte Leitstelle mit Sitz in Radolfzell alarmiert. Auf Initiative der Gemeinde wurde in den vergangenen Monaten eine Integration der Gemeinde in das Alarmierungs- und Evakuierungskonzept des Kantons Schaffhausen geprüft. Eingebunden waren neben dem Amt für Bevölkerungsschutz und Armee des Kantons Schaffhausen sowie der Gemeinde Büsingen, das Bundesland Baden-Württemberg, das Regierungspräsidium Freiburg, der Landkreis Konstanz sowie die zuständigen Bundesstellen auf beiden Seiten. Die Abklärungen haben ergeben, dass ein solcher Schritt nicht nur rechtlich möglich ist, sondern aufgrund der besonderen Lage Büsingens als deutsche Exklave, welche komplett vom Kanton Schaffhausen umgeben wird, innerhalb des Schweizer Staatsgebiets auch sinnvoll ist. Die neu beschlossene Zusammenarbeit bekräftigt die guten nachbarschaftlichen Beziehungen in der deutsch-schweizerischen Grenzregion.
"Im Notfall kommt es vor allem darauf an, dass die Bevölkerung schnell informiert und ihr pragmatisch geholfen wird. Die Integration unserer Exklave Büsingen in das Schaffhauser Alarmierungs- und Evakuierungskonzept ist deshalb ein sinnvoller Schritt und ein schönes Zeichen unserer guten grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Ich danke dem Kanton Schaffhausen dafür, dass dies im Sinne der Bürgerinnen und Bürger von Büsingen so möglich ist", so Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer.
Bürgermeisterin Vera Schraner: "Für die Gemeinde Büsingen ist dies ein geschichtsträchtiger Moment. Ich bin froh und dankbar, dass diese Vereinbarung in so kurzer Zeit von allen Beteiligten wohlwollend, pragmatisch und lösungsorientiert erarbeitet wurde. Ein Paradebeispiel für grenzüberschreitende Zusammenarbeit! Im Namen des Gemeinderats und der Büsinger Bevölkerung sage ich danke zu diesem einzig richtigen und für unsere Insel in der Schweiz wichtigen Schritt."
Auch Regierungsrätin Cornelia Stamm Hurter zeigt sich über diesen Schritt erfreut: "Die Gemeinde Büsingen und der Kanton Schaffhausen sind eng miteinander verbunden und bilden einen Lebensraum. Es ist daher im Interesse aller, dass wir auch im Ereignisfall noch enger zusammenarbeiten und im Bereich der Alarmierung und Evakuierung einheitlich agieren können. Der Regierungsrat dankt der Gemeinde Büsingen und den deutschen Behörden für das vertrauensvolle Verhältnis."
Die Zusammenarbeitsvereinbarung stützt sich auf das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen von 1984. Dieses enthält die Rahmenbedingungen für freiwillige Hilfeleistungen bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen der Schweiz in Deutschland oder von Deutschland in der Schweiz. Zudem finden gemäß dem Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die Einbeziehung der Gemeinde Büsingen am Hochrhein in das schweizerische Zollgebiet von 1964 unter anderem im Bereich der Versorgung der Zivilbevölkerung im Notstandsfall die schweizerischen (eidgenössischen und kantonalen) Rechts- und Verwaltungsvorschriften Anwendung. Das heißt, die Gemeinde Büsingen steht diesbezüglich Schaffhauser Gebiet gleich und ihr kommt daher die gleiche Rechtsstellung wie einer Gemeinde des Kantons Schaffhausen zu.
Hinsichtlich der Zusammenarbeit mit dem Kanton Schaffhausen wird Büsingen einen Notfalltreffpunkt einführen, eine Schweizer Sirene installieren und ein Gemeindeführungsorgan aufbauen. Im Ereignisfall wird die Büsinger Bevölkerung neu vom Kanton Schaffhausen aus alarmiert. Zudem wird die Gemeinde Büsingen ins Evakuierungskonzept des Kantons integriert. Für den Kanton Schaffhausen entstehen dabei keine Mehrkosten. Die Gemeinde Büsingen finanziert die materielle Ausstattung ihres Notfalltreffpunktes selbst. Die Kosten für die Sirene werden vom schweizerischen Bundesamt für Bevölkerungsschutz übernommen.