Städtebaulicher Wettbewerb für Bau des neuen Landratsamts-Gebäudes
(Karlsruhe) Nachdem der Kreistag im November vergangenen Jahres den Grundsatzbeschluss gefasst hatte, den Hauptsitz der Kreisverwaltung in der Beiertheimer Allee 2 in Karlsruhe nicht zu sanieren sondern die Baukörper durch Neubauten mit mehr Nutzfläche zu ersetzen stimmte das Gremium in seiner jüngsten Sitzung der weiteren Vorgehensweise sowie dem Zeitplan zu.
Nächster Schritt ist demnach ein städtebaulicher Wettbewerb, den die Stadt Karlsruhe auslobt und in dem Klarheit über die städtebauliche Entwicklung des Gesamtareals geschaffen werden soll. Als Eckpunkte für den Auslobungstext legte der Kreistag die Leitdee mit einem Hochhaus als Landkreisgebäude fest, welches sich künftig zum Ettlinger Tor ausrichtet. Der Raumbedarf der Landkreisverwaltung muss ebenso abgebildet werden wie der der Akademie der Unfallkasse Baden-Württemberg und der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie, mit denen der Landkreis im Hinblick auf gemeinsam zu nutzende Flächen gemeinsame Sache machen möchte, was der Kreistag ausdrücklich begrüßt. Im Erdgeschoss ist auch eine teilweise Nutzung für den Einzelhandel vorstellbar. Die Tiefgarage soll künftig über die Kriegsstraße erschlossen werden und genereller Wert wird auf die Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit der Baukörper gelegt. Um die unterschiedlichsten Finanzierungsvarianten zu bewerten wird eine ständige Kostenfortschreibung mit entsprechenden Kennzahlen erfolgen. Zusätzlich beauftragte der Kreistag die Verwaltung, in den kommenden Verfahren einen Sanierungsberater mit einzubinden – auch um laufend Zuschussmöglichkeiten im Blick zu haben.
Angestrebt wird eine Vorstellung der Ergebnisse des städtebaulichen Wettbwerbs in der November-Kreistagssitzung, so dass im Folgejahr das Auswahlverfahren für einen Architekten durchgeführt werden kann. Bereits Mitte diesen Jahres sollen Planungsleistungen im Hinblick auf die künftige Innenstruktur vergeben werden, in der zweiten Jahreshälfte dann die Projektsteuerungs- und Abbruchleistungen für den Langbau, an dem die ersten Bauarbeiten stattfinden werden. Ebenfalls muss im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung für den Abbruch der neu zu errichtenden Gebäudeteile erwirkt werden, die noch im Januar beantragt werden soll. Landrat Christoph Schnaudigel informierte daneben, dass beim Landtag eine Petition vorliegt, die auf den Erhalt des Kulturdenkmals „ehemaliges Verwaltungsgebäude der Badenwerk AG“ abzielt und die sich an die Stadt Karlsruhe richtet. Mit der Stadtverwaltung sei man bereits im Gespräch.
Für die ersten Planungen sind im aktuellen Haushaltsjahr Mittel in Höhe von 400.000 EUR eingestellt. In der Zehnjahresübersicht der Finanzplanung sind ab 2022 pro Jahr vier Mio EUR berücksichtigt.