Neue Maskenpflicht
(Kehl/Straßburg) Weil die Zahl der mit dem Corona-Virus Infizierten auf beunruhige Weise ansteige, hat Präfektin Josiane Chevalier eine generelle Maskenpflicht verfügt: Die gilt von Samstag (29. August), 8 Uhr, an überall im öffentlichen Raum in der Europastadt und in allen Städten und Gemeinden des Unter-Elsass mit mehr als 10 000 Einwohnern.
Eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen alle Personen, die älter sind elf Jahre. Die Tram kann am Samstag kostenfrei genutzt werden – das gilt auch für die grenzüberschreitende Linie D. Es ist daher mit Andrang in der Straßburger Innenstadt zu rechnen.
Auf den Bahnsteigen und in der Tram gilt die Maskenpflicht bereits, seit die Tram ihren Regelbetrieb wieder aufgenommen hat. Auch in Innenräumen von öffentlich zugänglichen Gebäuden muss in der französischen Nachbarstadt bereits seit Wochen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Weil sich die Sieben-Tage-Inzidenz, also der Wert, der angibt, wie viele Menschen sich – bezogen auf 100 000 Einwohner – innerhalb von sieben Tagen neu mit dem Corona-Virus infiziert haben, in einer Woche verdoppelt hat, reagiert die Präfektin mit der Anordnung der generellen Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Sie begründet den Schritt auch damit, dass sich vor allem 20- bis 29-Jährige infizierten, in dieser Altersgruppe liege die Sieben-Tage-Inzidenz bei 91.
Von der Pflicht, eine Maske zu tragen, sind nur Kinder unter elf Jahren ausgenommen sowie Sporttreibende oder Menschen mit Beeinträchtigungen, die ein ärztliches Attest vorweisen können. Wer gegen die Maskenpflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld von 135 Euro rechnen.